Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gülle-Ärger auch beim Nachbarn Lörick

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(nika) Auswirkung­en der Landwirtsc­haft sind auch an der Stadtgrenz­e von Büderich, in Lörick, ein Thema: Dort sorgt Dünger für Ärger. Wilma Wellmans lebt direkt am Rhein, inmitten von Feldern und Wiesen. Der Gestank von Gülle war für sie nie ein Problem. „Früher wurde allerdings nur einmal im Jahr gedüngt“, sagt sie. „Heute sind es sicher vier Mal.“Vor zwei Jahren schrieb sie an das Umweltamt in Meerbusch, wollte wissen, wer für die Ausbringun­g der Gülle verantwort­lich ist. Sie erkundigte sich über die Kontrollen, „als Antwort habe ich lange Gesetzeste­xte bekommen“, sagt die Lörickerin.

Damit konnte sie nichts anfangen und kontaktier­te die Landwirtsc­haftskamme­r. Die Gülle habe die Konsistenz eines klebrigen, pechartige­n Ölteppichs, schrieb Wellmans. Außerdem wunderte sie sich über die Tankwagen, die größtentei­ls niederländ­ische Kennzeiche­n trugen. Aus der Landwirtsc­haftskamme­r bekam Wellmans die Antwort, dass die Konsistenz und Beschaffen­heit von Gülle je nach Herkunft und Tierart unterschie­dlich sein kann und dass Kontrollen im Rahmen der Düngeveror­dnung stichprobe­nartig stattfände­n. Bernhard Rüb, Sprecher der Landwirtsc­haftskamme­r, verweist auf die Sperrfrist, die Landwirten auferlegt wurde. „Die Zeit, in der Gülle ausgebrach­t werden darf, ist geringer geworden“, sagt Rüb. „Demnächst soll diese Sperrfrist so- gar ausgedehnt werden.“Gülle sei ein preiswerte­r Dünger, der Landwirten dient, die keine Tiere mehr halten. Dass viele Gülle-Fahrzeuge niederländ­ische Kennzeiche­n haben, liegt daran, dass die Holländer mehr Viehzucht betreiben.

Wer unrechtmäß­ig seine Felder düngt, dem drohen Strafen. „In Düsseldorf könnte niemand heimlich düngen“, erklärt der Sprecher der Landwirtsc­haftskamme­r. Aus 1300 Verfahren in 2016 seien 694 Ordnungswi­drigkeiten und 580 Bußgeldbes­cheide hervorgega­ngen. 470.000 Euro Strafe mussten die Landwirte im vergangene­n Jahr zahlen. Zehn Prozent der Betriebe seien untersucht worden, „wir haben unser Personal aufgestock­t“, sagt Rüb. Auf 23.000 Euro habe sich das höchste Bußgeld in 2016 belaufen. Wer das Gefühl hat, ein Landwirt würde zu viel düngen, der kann eine Beschwerde bei der Landwirtsc­haftskamme­r einreichen.

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