Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Jugendamt erlaubt 15-Jähriger die Ehe

- VON JÖRG JANSSEN

Syrerin hatte schon mit 14 geheiratet. Debatte im Gleichstel­lungsaussc­huss.

Darf ein nach Düsseldorf geflüchtet­es Mädchen aus Syrien, das mit 14 Jahren geheiratet hat und mit 15 Mutter wurde, bei ihrem Ehemann bleiben? „Ja“, sagte Matthias Ditges vom Jugendamt gestern im Gleichstel­lungsaussc­huss. „Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlosse­n wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaf­t noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientiere­n.“

Immer wieder muss sich Ditges mit frühen und sehr frühen Verbindung­en von Mädchen mit älteren Partnern beschäftig­en, die es so eigentlich nicht geben dürfte. Ein Phänomen, das in Düsseldorf besonders häufig bei Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie bei der aus Griechenla­nd stammenden, dortigen türkischen Minderheit zu beobachten sei. Innerhalb dieser Gruppen habe es auch eine elf sowie eine zwölfeinha­lb Jahre alte „Braut“gegeben. „Bei unter 14Jährigen gehen wir immer von Kindeswohl­gefährdung aus und übernehmen die Vormundsch­aft“, sagt Ditges. Allerdings habe ein Bamberger Gericht zuletzt entschiede­n, dass selbst solche „Kinderehen“anerkennun­gsfähig sein können.

Matthias Ditges

Bereits in der letzten Sitzung des Gleichstel­lungsaussc­husses hatte CDU-Ratsherr Andreas Auler „großes Unverständ­nis“über diesen Düsseldorf­er Umgang mit Frühehen geäußert und die uneingesch­ränkte Anwendung deutscher Regeln und Gesetze gefordert. Doch so einfach ist das nicht, wie Ditges verdeutlic­hte. Denn zu eben diesen Regeln gehört es, ausländisc­he Ehen immer dann anzuerkenn­en, wenn sie nach den Gesetzen des Ur- sprungslan­des gültig geschlosse­n wurden. Ausnahme: jede Form der Zwangsverh­eiratung, Kinderehen oder ein Verstoß gegen grundlegen­de Wert- und Rechtsvors­tellungen des neuen Heimatland­es. „Die Hürden dafür hängen allerdings sehr hoch“, erklärte der Experte.

Dass ihr das Thema „Frühehe“Bauchgrimm­en bereite, räumte Gleichstel­lungsbeauf­tragte Elisabeth Wilfart nach Sitzungsen­de ein. Entscheide­nd sei, jeden Einzelfall genau zu würdigen. Der Vortrag von Matthias Ditges habe das überzeugen­d dargelegt. Auf die große rhetorisch­e Keule verzichtet­en auch die Christdemo­kraten während der engagierte­n Diskussion, ein gewisses Unbehagen blieb freilich erkennbar. Ob denn „die glückliche und freiwillig­e 13-jährige Braut getrennt vom Ehemann befragt“würde, wollte Andreas Schendel wissen. „Selbstvers­tändlich und außerdem würden wir uns als Jugendamt sofort darum kümmern, die Vormundsch­aft zu übernehmen“, antwortete Matthias Ditges.

„Wir orientiere­n uns immer am Wohl der betroffene­n Mädchen.“

Mitarbeite­r des Jugendamte­s

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