Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Klage von Imamen abgewiesen
Sie hatten gegen die Türkisch-Islamische Union Ditib geklagt.
KÖLN (hsr) Da sie entlassen worden waren, hatten zwei Imame gegen die Türkisch-Islamische Union Ditib geklagt. Das Kölner Arbeitsgericht hat ihre Klage nun abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts gab es kein Arbeitsverhältnis zwischen den Imamen und der Ditib.
Schon bei einem ersten Gerichtstermin hatte die Kammer deutlich gemacht, dass die Kläger klar begründen müssen, wann sie welche Arbeitsanweisungen von der Ditib bekommen haben – und damit beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab. Sie hatten lediglich E-Mails vorgelegt, die von der Ditib an einen großen Verteiler, aber nicht an die Imame persönlich gegangen waren.
Die Prediger waren zwar in DitibMoscheen in Baden-Württemberg tätig, jedoch Beamte des türkischen Staates, der sie auch bezahlt hat. In der Urteilsbegründung heißt es, der einzige „Schnittpunkt“zwischen den Klägern und der Ditib sei der Umstand, dass die Ditib Eigentümerin der Moscheen ist, in denen die Imame gearbeitet haben. Das allein rechtfertige aber nicht die Annahme eines Arbeitsverhältnisses, so die Kammer.
Die beiden Männer waren nach dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei per Ministererlass ihrer Ämter enthoben worden. Sie haben im September 2016 nicht nur ihre Stellen verloren, sondern auch ihre Wohnungen bei den Moscheen. Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeordert, die im Verdacht standen, die Bewegung des Predigers Fetullah Gülen, Erzfeind des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, zu unterstützen.
Der Anwalt der Kläger sagte nach der Entscheidung, seine Mandanten hätten Asyl in Deutschland beantragt, weil sie Angst vor einer Festnahme in der Türkei hätten. Die beiden Religionsgelehrten wurden den Angaben zufolge ohne Begründung zurückgerufen. Andere Imame seien nach ihrer Rückkehr noch am Flughafen in der Türkei festgenommen worden. Weitere Details nannte der Anwalt nicht.
Die Ditib ist der größte IslamDachverband in Deutschland, sie ist wegen ihrer Nähe zur türkischen Führung aber politisch umstritten.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.