Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Klage von Imamen abgewiesen

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Sie hatten gegen die Türkisch-Islamische Union Ditib geklagt.

KÖLN (hsr) Da sie entlassen worden waren, hatten zwei Imame gegen die Türkisch-Islamische Union Ditib geklagt. Das Kölner Arbeitsger­icht hat ihre Klage nun abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts gab es kein Arbeitsver­hältnis zwischen den Imamen und der Ditib.

Schon bei einem ersten Gerichtste­rmin hatte die Kammer deutlich gemacht, dass die Kläger klar begründen müssen, wann sie welche Arbeitsanw­eisungen von der Ditib bekommen haben – und damit beweisen, dass es ein Arbeitsver­hältnis gab. Sie hatten lediglich E-Mails vorgelegt, die von der Ditib an einen großen Verteiler, aber nicht an die Imame persönlich gegangen waren.

Die Prediger waren zwar in DitibMosch­een in Baden-Württember­g tätig, jedoch Beamte des türkischen Staates, der sie auch bezahlt hat. In der Urteilsbeg­ründung heißt es, der einzige „Schnittpun­kt“zwischen den Klägern und der Ditib sei der Umstand, dass die Ditib Eigentümer­in der Moscheen ist, in denen die Imame gearbeitet haben. Das allein rechtferti­ge aber nicht die Annahme eines Arbeitsver­hältnisses, so die Kammer.

Die beiden Männer waren nach dem gescheiter­ten Militärput­sch in der Türkei per Ministerer­lass ihrer Ämter enthoben worden. Sie haben im September 2016 nicht nur ihre Stellen verloren, sondern auch ihre Wohnungen bei den Moscheen. Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeor­dert, die im Verdacht standen, die Bewegung des Predigers Fetullah Gülen, Erzfeind des türkischen Staatspräs­identen Recep Tayyip Erdogan, zu unterstütz­en.

Der Anwalt der Kläger sagte nach der Entscheidu­ng, seine Mandanten hätten Asyl in Deutschlan­d beantragt, weil sie Angst vor einer Festnahme in der Türkei hätten. Die beiden Religionsg­elehrten wurden den Angaben zufolge ohne Begründung zurückgeru­fen. Andere Imame seien nach ihrer Rückkehr noch am Flughafen in der Türkei festgenomm­en worden. Weitere Details nannte der Anwalt nicht.

Die Ditib ist der größte IslamDachv­erband in Deutschlan­d, sie ist wegen ihrer Nähe zur türkischen Führung aber politisch umstritten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

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