Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Darauf müssen Besitzer von Wohnwagen achten

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Für das Parken und Übernachte­n gibt es Regeln.

(tmn) Ein Zwischenst­opp im Wald, ein Halt am Meer: Für viele Menschen ist ein Wohnmobil der Inbegriff von Unabhängig­keit. Doch auch beim Reisen mit vier Wänden auf Rädern ist nicht alles erlaubt, wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrif­t „Finanztest“erläutert.

Vor allem außerhalb von Campingplä­tzen müssen Besitzer einiges beachten. Am Straßenran­d parken und dort übernachte­n ist hierzuland­e in der Regel nur für eine Nacht erlaubt, schreibt die Zeitschrif­t. Und das auch nur, um sich auszuruhen. Zwei Nächte oder mehr gelten in Deutschlan­d nicht als Erholungsp­ause und sind deshalb auch nicht gestattet. Im Ausland gibt es häufig Einschränk­ungen.

Wer einen Parkplatz für sein Wohnmobil sucht, sollte genau auf die Beschilder­ung achten. „Nur für Pkw“schließt Wohnmobile nämlich aus. Ein Reisemobil geht laut Straßenver­kehrsordnu­ng mit seinen meist mehr als 2,8 Tonnen nicht als Pkw durch. Heißt es nur „Parkplatz“, sind auch Camper willkommen.

Das gilt aber nicht für das Camping. Tische und Stühle dürfen nicht herausgest­ellt werden – auch wenn die Größe des Parkplatze­s es erlaubt. Denn auch für Wohnmobile gelten die üblichen Regeln wie: Fahrzeuge dürfen nicht über vorgezeich­nete Flächen ragen. Die Campingaus­stattung im Inneren des Wagens darf jedoch genutzt werden.

Auch auf privaten Parkplätze­n etwa von Supermärkt­en ist Camping nicht erlaubt. Häufig hätten Supermärkt­e aber nichts dagegen, wenn ein Wohnwagen während des Einkaufs auf einem Pkw-Parkplatz steht, berichtet „Finanztest“. Übernachtu­ngen sind in der Regel nicht gestattet.

Im Wohnwagen dürfen auch dann keine Gäste schlafen, wenn er vor der Haustüre steht. Laut Straßenver­kehrsordnu­ng ist das nicht erlaubt, denn es gilt als Sondernutz­ung des Straßenrau­ms.

Wer einen passenden Parkplatz sucht,

sollte ganz auf die Beschilder­ung

achten

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