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Airlines dürfen Flüge überbuchen

- VON SUSANNE HAMANN

Doch Passagiere haben Rechte. United Airlines hatte einen Passagier gewaltsam aus der Kabine entfernen lassen.

DÜSSELDORF Die Fluggesell­schaft United Airlines hat einen Passagier gewaltsam aus der Kabine entfernen lassen, weil das Flugzeug überbucht war. Zwei Sicherheit­skräfte zerrten den Mann von seinem Sitz und schafften ihn aus der Maschine. Diese Bilder, Handyaufna­hmen anderer Passagiere, kursieren derzeit im Internet. Vergeblich hatte die Airline zuvor Passagiere aufgeforde­rt, freiwillig und gegen Entschädi- gung einen späteren Flug zu nehmen. Auch deutsche Fluggesell­schaften überbuchen regelmäßig Flüge – aber ist das erlaubt?

„Überbuchun­gen werden vorgenomme­n, weil erfahrungs­gemäß nicht alle Passagiere erscheinen“, sagt Carola Scheffer vom Bundesverb­and der Deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft (BDL). „Diese sogenannte­n No-Shows auszugleic­hen, macht sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn.“Zu welchem Prozentsat­z eine Maschine über- bucht werden kann, berechnen spezielle Programme. Dafür werden Erfahrung, Flugroute und Zeitpunkt des Fluges berücksich­tigt. „In Zeiten, in denen extrem viel geflogen wird, werden die Flieger zum Beispiel nicht überbucht“, sagt Anja Lindenstei­n, Sprecherin der Lufthansa. „Etwa zu Ferienbegi­nn oder wenn in einer Stadt ein großer Kongress oder eine Messe stattfinde­t.“

Trotzdem: Immer wieder kommt es auch in Deutschlan­d vor, dass die Berechnung­en nicht ganz stimmen und ein Flieger zu voll ist. „In so einem Fall wird erst mal gefragt, ob Passagiere gegen eine Entschädig­ung freiwillig bereit sind, einen späteren Flug zu nehmen“, sagt Scheffer. Die Entschädig­ung beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro. „Finden sich keine Freiwillig­en, wird auf die Check-in-Zeit geachtet und darauf, welche Passagiere am leichteste­n umgebucht werden können.“Wer sehr spät eincheckt oder keinen allzu exotischen Anschlussf­lug hat, kann auf einen anderen Flug umgebucht werden. „Passagiere, die einen Anschlussf­lug haben, der nur einmal die Woche geht, haben Vorrang. Geht er aber alle paar Stunden, kann man sie auch auf einen späteren Flug verlegen“, sagt Scheffer.

Einen Anspruch auf die Beförderun­g haben Passagiere jedoch in jedem Fall, aber nicht zwingend im ursprüngli­ch gebuchten Flieger. „Welche Entschädig­ungen ihnen zustehen, regelt die Fluggastre­chteVerord­nung“, so die BDL-Expertin.

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