Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Vermieter und Makler erfragen zu viele Daten
Familienstand, Bonität, Arbeitsvertrag – die NRW-Datenschutzbeauftragte kritisiert Schnüffelei bei der Wohnungssuche.
DÜSSELDORF Eine Wohnungsbesichtigung kann in Zeiten knappen Wohnraums schnell in einer Art Castingshow münden: Gerade in Ballungsräumen müssen sich die Bewerber dann gegen zehn, 20 oder mehr Konkurrenten durchsetzen.
Viele Wohnungsverwaltungen und Makler nutzen diese Situation offenbar aus: Nach Angaben der NRW-Datenschutzbeauftragten Helga Block werden potenzielle Mieter massenweise aufgefordert, Daten preiszugeben, die ihr Gegenüber eigentlich gar nicht abfragen darf. Zuletzt habe es gerade aus Bal- lungsgebieten zunehmend Beschwerden über umfangreiche, oft sensible Datenerhebungen gegeben. „Viele Mietinteressenten werden genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen“, heißt es. Nach Angaben Blocks werden unter anderem Personalausweise kopiert, es wird nach früheren Wohnsitzen gefragt und nach einer Vorlage der Schufa, die für Kredite relevante Informationen sammelt.
Dabei gelten folgende Regeln: Ein Fragebogen ist demnach erst dann auszufüllen, wenn nach erfolgter Besichtigung ernsthaftes Interesse an dem Objekt besteht. Kontaktdaten aus einem früheren Mietverhält- nis dürfen laut der NRW-Datenschutzbeauftragten jedoch selbst dann nicht abgefragt werden. Auch Angaben zum Familienstand müssen nicht gemacht werden, wenn nur der Mieter Vertragspartei wird. Nahe Familienangehörige wie Ehegatten, Lebenspartner und Kinder dürften nämlich auch ohne Erlaubnis in der Wohnung wohnen.
Auch die Kopie des Personalausweises sei bei Vermietungen in der Regel unzulässig – der Vermieter darf sich diesen allerdings zeigen lassen, um die Identität zu überprüfen und dies auch schriftlich festhalten. Die Seriennummer des Personalausweises dürfe er sich aller- dings nicht notieren. Ebenso unzulässig ist die Frage nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Vermieter darf lediglich nach dem Beruf und der Arbeitsstätte fragen, um die Bonität festzustellen. Bei der Forderung nach einer Schufa-Auskunft gilt laut den Datenschützern allgemein: Erst wenn der Abschluss des Mietvertrags unmittelbar bevorsteht, dürfen Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien erfragt oder die Vorlage einer Bonitätsauskunft durch die potenzielle Mietpartei verlangt werden.
Der Deutsche Mieterbund forderte daher bundesweite Konsequenzen. „Die Angebote von Maklern, Verwaltern und Vermietern, insbesondere auch der Online-Portale, müssen kontrolliert werden“, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten am Montag. Denn die Rechtslage helfe nur, wenn die Einhaltung der Vorschriften auch überwacht und sanktioniert wird, heißt es bei dem Verband. Denn der Einzelne, der sich bei der Wohnungssuche darauf beruft, bekäme andernfalls die Wohnung oft nicht.
Daten dürften jedoch nicht auf Verdacht von allen Interessenten abgefragt werden, sondern nur von demjenigen, mit dem tatsächlich der Mietvertrag abgeschlossen werden soll.