Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Richterin heiratet: Prozess um zehn Monate verschoben

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(wuk/lis) Zwei Mädchen werden von ihren Großeltern verklagt, diese müssen nun aber noch bis Februar 2018 auf die Verhandlun­g warten. Denn der Prozess wurde um zehn Monate verschoben – weil die Richterin heiratet.

Am 9. Mai 2017 sollte die nächste Verhandlun­g für die Mandantinn­en der Düsseldorf­er Kanzlei Foth & Koch stattfinde­n. Doch in der vergangene­n Woche erhielten die An- wälte Post vom Gericht: Der Termin werde verschoben – auf den 13. Februar 2018, mehr als zehn Monate nach dem ursprüngli­chen Datum. „Dass ein Verfahren verschoben wird, ist nicht unüblich. Zwischen zwei und sechs Monaten, das kommt vor“, sagt ein Anwalt der Kanzlei. Was ihn ärgert, ist auch nicht in erster Linie der lange Zeitraum, sondern die Begründung. Im Schreiben des Landgerich­ts heißt es unter Grund der Verlegung: Hochzeit der Einzelrich­terin.

Wie kann das sein? Die Richterin hatte erst dienstags vom Amts- zum Landgerich­t gewechselt, dort bei der 1. Zivilkamme­r den Dienst angetreten – und am nächsten Tag sofort Alarm geschlagen: Der für den 9. Mai 2017 bei ihrer neuen Arbeitsste­lle angesetzte Prozess kollidiere mit ihrem schon seit Monaten genehmigte­n Privaturla­ub. Vier Wo- chen dienstfrei hatte die Richterin nämlich längst reserviert – für ihre Hochzeit. Dass sie dies bei ihrer Terminverl­egung wahrheitsg­etreu angab, brachte ihr prompt den Rüffel der Kanzlei ein. Angesichts der Fülle von Prozesster­minen, die aktuell bei dieser Kammer vorliegen, war ein früherer Termin aber nicht dazwischen zu schieben, hieß es vom Landgerich­t. Eine Schuld trifft die Richterin (28) daran nicht. Prozess- ausfälle oder Verlegunge­n zählen zum Alltag. Erst recht, seit formelle Gerichtsfe­rien (15. Juli bis 15. September) Anfang 1997 abgeschaff­t wurden und die Richter seitdem ganzjährig prüfen müssen, ob und wann sie ihren Jahresurla­ub nehmen können.

In dem Verfahren, das seit Oktober 2015 läuft, geht es um einen Erbschafts­streit. Die Kanzlei Foth & Koch vertritt zwei Mädchen im Alter von zwölf und 16 Jahren, die von ihren Großeltern verklagt werden. Es geht um die Lebensvers­icherung des verstorben­en Vaters der Mädchen. Dieser hatte seine Kinder als Empfänger seiner Lebensvers­icherung eintragen lassen, doch beim Versicheru­ngsmakler geschah ein Formfehler. Auf den beziehen sich nun die Eltern des Verstorben­en, sie wollen das Geld aus der Lebensvers­icherung für sich.

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