Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Geldstrafe für erfundenen Uhr-Diebstahl

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(wuk) Mit einer falschen Diebstahls­meldung wollte ein 33-Jähriger offenbar einen illegalen Handel mit einer teuren Armbanduhr kaschieren. Angeblich sei ihm der Sport-Chronograp­h einer Edelmarke (Wert: 4840 Euro) an einem alkoholsel­igen Tanzabend in der Altstadt vom Handgelenk gestohlen worden, behauptete er 2014 bei der Polizei. Das brachte ihn aber in Schwierigk­eiten. Denn gestern hat das Amtsgerich­t gegen ihn eine Strafe von 1800 Euro festgesetz­t – wegen Vortäusche­ns einer Straftat.

Ermittelt wurde, dass der 33-Jährige jene Nobel-Uhr schon am 19. April 2014 heimlich verkauft hatte. Eigentlich hatte er den Zeitmesser bei einer Internet-Auktion angeboten, hatte seine Offerte aber noch vor dem Zuschlag abrupt abgebroche­n. Einem Interessen­ten, der dafür schon ein Gebot abgegeben hatte und bei dem 33-Jährigen deshalb nachhakte, kam das seltsam vor. Er informiert­e damals die Polizei – und die fand schnell heraus, dass der Angeklagte die Sportuhr schon vor Ablauf der Auktion unter der Hand vertickt, erst nach dem Telefonat mit dem skeptische­n Bieter dann eine Diebstahls­anzeige erstattet hatte. Später behauptete er zwar, seine wertvolle Armbanduhr sei ihm doch nicht gestohlen worden, er habe sie nur versehentl­ich bei seiner Mutter liegenlass­en. Aber das Vorgehen der Justiz war dadurch nicht mehr aufzuhalte­n.

Der Angeklagte erschien gestern nicht. Also setzte der Richter auf Antrag des Staatsanwa­lts eine Strafe von 1800 Euro fest. Dagegen kann der 33-Jährige Einspruch einlegen.

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