Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Geldstrafe für erfundenen Uhr-Diebstahl
(wuk) Mit einer falschen Diebstahlsmeldung wollte ein 33-Jähriger offenbar einen illegalen Handel mit einer teuren Armbanduhr kaschieren. Angeblich sei ihm der Sport-Chronograph einer Edelmarke (Wert: 4840 Euro) an einem alkoholseligen Tanzabend in der Altstadt vom Handgelenk gestohlen worden, behauptete er 2014 bei der Polizei. Das brachte ihn aber in Schwierigkeiten. Denn gestern hat das Amtsgericht gegen ihn eine Strafe von 1800 Euro festgesetzt – wegen Vortäuschens einer Straftat.
Ermittelt wurde, dass der 33-Jährige jene Nobel-Uhr schon am 19. April 2014 heimlich verkauft hatte. Eigentlich hatte er den Zeitmesser bei einer Internet-Auktion angeboten, hatte seine Offerte aber noch vor dem Zuschlag abrupt abgebrochen. Einem Interessenten, der dafür schon ein Gebot abgegeben hatte und bei dem 33-Jährigen deshalb nachhakte, kam das seltsam vor. Er informierte damals die Polizei – und die fand schnell heraus, dass der Angeklagte die Sportuhr schon vor Ablauf der Auktion unter der Hand vertickt, erst nach dem Telefonat mit dem skeptischen Bieter dann eine Diebstahlsanzeige erstattet hatte. Später behauptete er zwar, seine wertvolle Armbanduhr sei ihm doch nicht gestohlen worden, er habe sie nur versehentlich bei seiner Mutter liegenlassen. Aber das Vorgehen der Justiz war dadurch nicht mehr aufzuhalten.
Der Angeklagte erschien gestern nicht. Also setzte der Richter auf Antrag des Staatsanwalts eine Strafe von 1800 Euro fest. Dagegen kann der 33-Jährige Einspruch einlegen.