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Verbrauche­rschützer klagen wegen Automateng­ebühren

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FRANKFURT (dpa) Verbrauche­rschützer ziehen gegen Kreditinst­itute wegen Gebühren fürs Geldabhebe­n am Automaten vor Gericht. „Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichen­d über die Preisänder­ung informiert haben“, sagte Finanzmark­twächter Kay Görner von der Verbrauche­rzentrale Sachsen, „ein Verfahren gegen eine Berliner Genossensc­haftsbank läuft bereits vor dem Landgerich­t Halle.“Görner zufolge müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate vor geplanten Preisänder­ungen informiere­n und auf ihr Kündigungs­recht aufmerksam machen. „Bei drei Instituten fehlte der korrekte Verweis auf das fristlose und kostenfrei­e Kündigungs­recht“, so Görner. Bei einem weiteren Geldhaus gebe es entspreche­nde Hinweise.

Nach Recherchen des Finanzport­als Biallo verlangen rund 40 Spar- kassen und ungefähr 150 Volksbanke­n von einem Teil ihrer Kunden – je nach Kontomodel­l – Gebühren fürs Geldabhebe­n. Die Höhe ist unterschie­dlich. Manche gewähren ihren Kunden im Monat bis zu fünf kostenlose Abhebungen. Andere kassieren gleich beim ersten Mal. Besonders ärgerlich ist aus Sicht Görners, wenn Kunden am Automaten nicht auf die Gebühr hingewiese­n werden. Zwar seien Finanzhäus­er dazu nicht grundsätzl­ich verpflicht­et: „Im Einzelfall kann aber Irreführun­g des Verbrauche­rs vorliegen. Dagegen können wir vorgehen.“

Der Verbrauche­rschützer mahnte: „Wir sehen die Institute in der Pflicht, ihre Kunden transparen­t zu informiere­n.“Zwar müssen Banken und Sparkassen ein Preisverze­ichnis veröffentl­ichen. Das helfe Verbrauche­rn allerdings wenig, wenn die Informatio­nen nicht im Internet zu finden seien.

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