Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Wie heikel ist das Kleingedruckte an der Kasse?
BERLIN (dpa) Plakate mit Sonderangeboten, Preisschilder, bunte Packungen, Zutatenlisten: Einkaufen im Supermarkt bedeutet für die Kunden auch, mit vielen Informationen konfrontiert zu werden. Ausgerechnet an der Kasse, wenn es ums Zahlen mit der EC-Karte geht, schauen aber wohl die meisten gar nicht richtig hin – und unterschreiben kurzerhand auf dem Bon. Doch in was genau willigt man da eigentlich alles ein? Verbraucherschützer mahnen den Handel, Kunden im Kleingedruckten nichts unterzujubeln. Denn am praktischen Zahlverfahren per Signatur will eigentlich keiner so wirklich rütteln.
Abgewickelt wird der Kauf mithilfe eines Ausdrucks, der den Kunden über den Preis der einzelnen Produkte informiert. Wird dieser unterschrieben, erlaubt der Kunde dem Händler, den Betrag vom Konto einzuziehen. Ist die Buchung nicht einlösbar, darf seine Bank seinen Namen und Adresse weitergeben.
„Hand aufs Herz: Wer würde das Kleingedruckte hinten auf einem Bon lesen – zumal in der hektischen Situation des Bezahlvorgangs?“, fragt der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Etwas Bequemlichkeit komme vielleicht dazu, schnell zu unterschreiben. „Aber man sollte wachsam sein“, warnt Müller. Schwierig wäre es, wenn weitere Daten zum Kaufverhalten abgefragt würden. „Wenn sie nicht offen und ehrlich danach fragen, sondern das in so eine Unterschriftserklärung hinein- schummeln – das wäre nicht zulässig.“
Im Einzelhandel wird gut die Hälfte der Einkäufe immer noch bar bezahlt. Lastschriften mit EC-Karte plus Unterschrift kamen nach Marktforschungsdaten zuletzt auf einen Anteil von gut 14 Prozent. Das Verfahren sei ein über viele Jahre gelebtes Zahlsystem und den Kunden hinlänglich bekannt, heißt es etwa bei Rewe. Am Bon-Text seien „fast alle Kunden“nicht interessiert.
Viele Läden setzen auf eine Kombination mit dem sichereren System von EC-Karte plus Geheimzahl, das auf einen Anteil von 23 Prozent kommt. Hier garantiert die Bank für die Zahlung, kassiert dafür vom Händler aber bis zu 0,2 Prozent des Bon-Betrags als Gebühr. Die Wahl zwischen den beiden Methoden sichere einen günstigen Zahlungsweg, argumentiert der Handelsverband. Generell seien Lastschriften auch für Kunden sinnvoll, sagt vzbvChef Müller, denn sie sind leicht wieder rückgängig zu machen.