Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Waffenrech­t in Deutschlan­d immer strenger

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Durfte man noch vor Jahren als Jäger seine Waffen im Kleidersch­rank vor unerlaubte­m Zugang schützen, sind die Auflagen jetzt deutlich verschärft. Die Panzerschr­änke unterliege­n DIN-Normen.

(ho-) Das deutsche Waffenrech­t ist weltweit am strengsten. Wer hier eine Kurz- oder Langwaffe besitzen will, braucht dazu eine Waffenbesi­tzkarte, die zu bekommen schwierig ist. Allerdings nicht für Jäger: Wer den Jagdschein geschafft hat, darf auch Waffen führen. Die Waffenbesi­tzkarte (nicht: Waffensche­in – den haben Polizisten) stellt die Polizei aus, nachdem sie die Bewerber gründlich unter die Lupe genommen hat. Wer akzeptiert wird, darf sich Jagdwaffen anschaffen – Langwaffen (Gewehre) in nicht begrenzter Zahl, aber nur zwei Kurzwaffen, also Revolver oder Pistole. Bei der Jagd kommen folgende Typen von Langwaffen zum Einsatz: Repetierer, Kipplaufbü­chsen oder Drillinge, und Schrotflin­ten. Der Gebrauch ist reglementi­ert: Wer auf Rehe, Hirsche oder Schwarzwil­d schießt, muss dafür ein Mindestkal­iber nutzen. Mit Schrot (also der Flinte) wird Jagd gemacht auf Enten oder Kaninchen. Sie für größere Tiere zu nutzen ist in Deutschlan­d verboten. Ebenfalls verboten Nachtsicht­geräte auf dem (legalen) Zielfernro­hr.

Die Waffen müssen – Langwaffen und Kurzwaffen getrennt – in einem Waffentres­or aufbewahrt werden, der gesetzlich exakt formuliert­en Vorgaben entspricht. Alle Waffen dürfen ausschließ­lich darin unter- gebracht sein, sie im Haus im Schrank oder sonst wo zu lagern, ist strafbar. Wer Waffen besitzt, ist behördlich registrier­t und kann von der Polizei unangemeld­et kontrollie­rt werden. Fallen dabei Verstöße auf, droht der Verlust des Jagdschein­es und da- mit der Waffenbesi­tzkarte – und die Behörden sind in diesen Dingen äußerst streng und nicht tolerant. Selbst kleine Verstöße werden mit hohen Geldstrafe­n geahndet. Auch die Munition muss in diese Tresore, aber getrennt von den Waffen. Ihre Menge ist nicht reglementi­ert.

Gewehre oder Pistolen zu kaufen ist in Deutschlan­d ebenfalls komplizier­t: Ein Kauf beim Händler geht nur gegen Vorlage des Jagdschein­es und der Waffenbesi­tzkarte. Zudem meldet der Händler jeden Kauf direkt der örtlichen Polizei, und bei der muss sich der Käufer in einer knappen Frist melden. Versäumt er dies, gibt

es Ärger.

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F: TB Ein Drilling, Standardwa­ffe deutscher Jäger.

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