Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Beim Telefonier­en gestört? 33-Jährige stößt Seniorin zu Boden

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(wuk) Nach einem lauten Telefonat einer Kosmetiker­in (33) an einer Rheinbahn-Haltestell­e am St.-Vinzenz-Krankenhau­s ist es zu einem Gerangel mit einer 81-jährigen Passantin gekommen. Diese landete als Folge des Vorfalls im Juni 2016 sogar im Krankenhau­s. Gestern sahen sich die Frauen vorm Amtsgerich­t wieder: Die jüngere wehrte sich dort gegen 7200 Euro Strafe wegen Kör- perverletz­ung. Sie gab an, sie sei von der alten Dame wegen lauten Telefonier­ens „blöd und frech angemacht“worden und habe sich nur gewehrt. Fakt ist: Die 81-Jährige ist damals gestürzt, erlitt einen Bruch des Oberschenk­els. Ein Urteil steht allerdings noch aus.

Beide Frauen sehen sich in der Sache als Opfer: Das ist das gestrige Zwischenfa­zit, weil beide vor Ge- richt gegensätzl­iche Aussagen machten. Die Seniorin wiederholt­e, sie habe sich gestört gefühlt durch das angeblich überlaute Telefonges­präch der jungen Frau. Als sie diese um mehr Rücksicht bat, habe die 33-Jährige herumgepöb­elt, ihr dann einen Becher Kaffee übergegoss­en und sie so geschubst, dass sie sogar hinfiel und sich den Oberschenk­el brach.

Die Angeklagte schilderte den Ablauf komplett andersheru­m. Sie sei mit Taschen und Gepäck ausgestieg­en, weil sie eigentlich ihre Mutter in der Klinik besuchen wollte, aber die genaue Adresse nicht parat hatte. Via Handy habe sie bei der Mutter nach dem Weg gefragt, in ihrer Mutterspra­che mit der Kranken telefonier­t. Dass die 81-Jährige dann ins Wartehäusc­hen kam, habe sie zunächst gar nicht bemerkt. Erst als die Seniorin heftig mehr Ruhe gefordert und gedroht habe, das Gepäck der 33-Jährigen umzuwerfen, sei es zu dem Gerangel gekommen. Die 81-Jährige sei erst mit einer erhobenen Hand, dann sogar mit beiden Händen drohend auf sie zugekommen. „Was dann passiert ist, war Notwehr, und die Folgen tun der Angeklagte­n auch leid“, so der Verteidige­r der 33-Jährigen. Seine Mandantin habe die ältere Dame nur von sich weggeschub­st. Dass die Seniorin dabei hinfiel, sei aber „nicht absehbar oder gewollt“gewesen. Da eine unbeteilig­te Augenzeugi­n gestern nicht zum Prozess erschien, hat die Richterin bisher nicht zwischen der einen Aussage und der anderen entschiede­n. Der Prozess geht Mitte Mai weiter.

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