Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Wenn Meerbuschs Jugend wählen dürfte

- VON LEA BÖHLING

Über eine mögliche Beteiligun­g der Stadt Meerbusch an der „U18-Wahl“2017 wird im Jugendhilf­eausschuss diskutiert.

Neben dem Erwachsene­nstatus erreicht man mit der Volljährig­keit auch das Recht, auf Bundeseben­e zu wählen. Viele junge Erwachsene haben bei ihrer ersten Wahl noch nie ein Wahllokal von innen gesehen und sind mit den Abläufen nicht vertraut. Um bereits im jungen Alter demokratis­che Bausteine zu legen, um eventuelle Unsicherhe­iten zu nehmen und um auf künftige Wahlen vorzuberei­ten, gibt es die deutschlan­dweite Initiative „U18-Wahl“für unter 18-Jährige. Morgen wird beim Jugendhilf­eausschuss über die Beteiligun­g der Stadt Meerbusch an der „U18Wahl“zur Bundestags­wahl im September 2017 abgestimmt.

Seit mehreren Jahren werden in Deutschlan­d die „Jugendwahl­en“organisier­t, um Kinder und Jugendlich­e für Politik und Demokratie zu begeistern. Aus der ursprüngli­ch regionalen Initiative ist inzwischen eine große politische Bildungska­mpagne in Deutschlan­d geworden. Rund 200.000 Kinder und Jugendli- che haben zur letzten Bundestags­wahl im Jahr 2013 ihre Stimmen abgegeben. Neun Tage vor der jeweiligen „echten“Wahl können die jungen Menschen überall dort, wo sie sich gewöhnlich aufhalten und treffen, wählen gehen. In Meerbusch wären die Wahlräume in Schulen und Jugendzent­ren. Alle Kinder ab der fünften Klasse sollen ihre Stimme abgeben dürfen.

Das außergewöh­nliche Wahlprojek­t soll die Demokratie­fähigkeit fördern, auf Wahlen vorbereite­n und Jugendlich­en die Möglichkei­t geben, mit Freunden, Lehrern, Eltern und anderen Erwachsene­n über Politik zu diskutiere­n, erklärt der erste Beigeordne­te Frank Maatz in der Beschlussv­orlage. „Ich halte die U18-Wahl für eine sehr gute Idee“, sagt der 16-jährige Clemens Nieberding, Mitglied der Jungen Union. „Ich würde das Projekt sehr ernst nehmen, es bietet uns Jugendlich­en die Möglichkei­t, uns mit allen Parteien und deren Wahlprogra­mmen auseinande­rzusetzen.“

Zunächst wird in der sogenannte­n Vorbereitu­ngsphase eine Ausei- nandersetz­ung mit Politik stattfinde­n. Was ist eigentlich der Unterschie­d von Erst- und Zweitstimm­e? Wie verstehe ich ein Wahlprogra­mm richtig? Durch kreative Aktionen wie die Gestaltung eines Wahlplakat­es oder das Schreiben eines Wahlprogra­mmes sowie durch Unterricht­seinheiten sollen diese und weitere Fragen geklärt werden. Geplant sind auch Gesprächsr­unden mit örtlichen Politikern, damit die Jugend „ihre“politische­n Vertreter kennenlern­en kann.

Am 15. September wäre es dann soweit, genau neun Tage vor den Wahlen könnten Kinder und Jugendlich­e ihre Stimme abgeben. Der Ablauf ist im Prinzip mit der „Erwachsene­nwahl“gleich: Wahlhelfer empfangen die jungen Menschen im Wahlraum, tragen sie in ein Wählerverz­eichnis ein, teilen ihnen den Stimmzette­l aus, weisen den Weg in die Wahlkabine und kontrollie­ren den ordnungsge­mäßen Einwurf des Stimmzette­ls in die Wahlurne.

Nach Schließung des Wahllokals werden die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis der Wahlzentra­le der U18-Wahl in Berlin gemeldet. Wie auch bei echten Wahlen betreiben die Veranstalt­er ein Wahlstudio und produziere­n eine Wahlsendun­g von Jugendlich­en für Jugendlich­e, die im Internet per Livestream verfolgt werden kann. Um den Wahltag ausklingen zu lassen, wäre ab 18 Uhr eine Meerbusche­r U18Wahlpar­ty vom Stadtjugen­dring im JuCa geplant. Alle jungen Wähler hätten eine Eintrittsk­arte zur Party und könnten bei Live-Musik und Snacks auf das Wahlergebn­is warten.

In den Schulen und Jugendeinr­ichtungen soll das Thema aber auch nach dem Wahltag weiter bearbeitet werden: Zum Beispiel könnte das Ergebnis der U18-Wahl mit dem Ergebnis der „echten“Bundestags­wahl verglichen und ausgewerte­t werden.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas ist es geplant, die erforderli­chen finanziell­en Mittel zur Durchführu­ng des „U18-Wahl“Projekts im Rahmen der „Besonderen Projektför­derung“zu 100 Prozent über den Stadtjugen­dring abzurechne­n. Bis zu 6000 Euro Projektför­dermittel sollen dafür reserviert werden.

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FOTO: MATZERATH Schüler ab der fünften Klasse hätten ein Stimmrecht.

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