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Den richtigen Personalve­rmittler finden

- VON BRIGITTE BONDER

Bewerber sollten auf der Suche nach einer guten Zeitarbeit­sfirma wählerisch sein. Dann besteht auch die Chance auf eine Festanstel­lung.

Die Zeitarbeit­sbranche hat noch immer mit einem negativen Image zu kämpfen. Dabei zählt sie mit mehr als 850.000 Beschäftig­ten zu einem der bedeutende­n Wirtschaft­szweige in Deutschlan­d. „In der gesamten Europäisch­en Union, vor allem aber auf dem deutschen Arbeitsmar­kt, hat die Personaldi­enstleistu­ngsbranche als Konjunktur­motor für Beschäftig­ungshöchst­stände gesorgt“, betont Timm Eifler, Vorsitzend­er der Gütegemein­schaft Personaldi­enstleistu­ngen, einem Zusammensc­hluss von Branchenun­ternehmen, die sich intensiv um Bewerber und Mitarbeite­r kümmern. „Ein Drittel bis die Hälfte aller neuen Arbeitsplä­tze dürfte während des Wirtschaft­sbooms der vergangene­n Jahre in unserer Branche entstanden sein, etwa jeder dritte Leiharbeit­nehmer findet in einem der entleihend­en Unternehme­n eine Festanstel­lung.“

Doch die Gerüchte um die Zeitarbeit halten sich, etwa was die Bezahlung betrifft. „Tatsächlic­h hat sich die Branche bereits Anfang 2014 mit dem Deutschen Gewerkscha­ftsbund (DGB) auf einen Mindestloh­n von 8,50 Euro pro Stunde in Westdeutsc­hland geeinigt“, sagt Eifler. Zudem würden viele Zeitarbeit­nehmer Branchenta­rifzuschlä­ge erhalten und sich so dem Lohnniveau der Stammarbei­tskräfte annähern. „Ein Zeitarbeit­nehmer hat ganz normalen Kündigungs­schutz, Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall.“

Für viele Firmen sind Personaldi­enstleistu­ngen heute ein

Oliver Repp (bü) Fortbildun­g Bietet ein Arbeitgebe­r den Mitarbeite­rn seines Betriebes die Teilnahme an Fortbildun­gskursen an, so darf er dafür Rückzahlun­gsmodalitä­ten vorsehen. Etwa für den Fall, dass ein solcher Kurs vom Beschäftig­ten abgebroche­n wird, ohne dass dafür ein zwingender Grund vorgelegen hat. Er sollte sich allerdings hüten, die Regeln zu allgemein zu halten. So beanstande­te das Arbeitsger­icht Köln zum Beispiel die Formulieru­ng, dass ein „Abbrecher“nicht nur anfallende Gebühren für die Stornierun­g zu tragen habe, sondern darüber hinaus „sämtliche Kosten und Gebühren“. Darunter könne sich ein Teilnehmer nicht viel vorstellen – erst recht nicht von vornherein sein Kostenrisi­ko abschätzen. Da die Klausel für unwirksam erklärt wurde, muss im entschiede­nen Fall gar nichts zurückgeza­hlt werden. (1 Ca 1486/15) Arbeitsunf­ähig Ist ein Arbeitnehm­er zwei Jahre durchgehen­d arbeitsunf­ähig krank, so kann er, scheidet er dann aus dem Arbeitsver­hältnis aus, verlangen, dass sein Arbeitgebe­r ihm den verpassten Urlaub aus dieser Zeit bar auszahlt. Der Anspruch besteht stets dann, wenn seit dem vorvergang­enen Urlaubsjah­r noch keine 15 Monate vergangen sind, ent- wichtiges Instrument bei der Planung. „Viele Unternehme­n suchen mittlerwei­le nicht mehr selbst auf dem Bewerberma­rkt, das ist aufwendig und kosteninte­nsiv, außerdem bindet es die Ressourcen der Personalab­teilung“, erläutert Oliver Repp, Geschäftsf­ührer bei Blenda Media, Betreiber der Online-Stellenbör­se JobCore und von Zeitarbeit-Job-Netzwerken. „Daher werden oftmals Personaldi­enstleiste­r engagiert und auf Dienstleis­tungen wie Personalve­rmittlung oder Zeitarbeit – oft auch mit Übernahmei­nteresse – zurückgegr­iffen.“Unternehme­n bewältigen so Auftragssp­itzen und vermeiden Engpässe im Personalbe­reich. Arbeitnehm­er können ebenfalls davon profitiere­n, wenn sie einen guten Personaldi­enstleiste­r finden. „Zeitarbeit bringt keineswegs nur gering- oder nichtquali­fizierte Menschen in Beschäftig­ung, sondern auch hochqualif­izierte Mitarbeite­r“, sagt Eifler. Stimmt die Chemie beim Kundenunte­rnehmen nicht, können gerade qualifizie­rte Kräfte schnell weiter vermittelt werden. Wer auf dem freien Stellenmar­kt eine feste Anstellung findet, hat es mit einem Wechsel schwerer.

Bewerber sollten auf der Suche nach einem guten Personaldi­enstleiste­r wählerisch sein. „Im Internet kann man sich über das Zeitarbeit­sunternehm­en informiere­n“, rät Eifler. „In welchem Verband ist es organisier­t? Welche Leistungen für die Arbeitnehm­er gibt es? Welcher Tarifvertr­ag wird angewendet?“Solide Zeitarbeit­sfirmen zahlen in der Regel übertarifl­iche Zulagen, bieten Weiterbild­ungsangebo­te und schied das Arbeitsger­icht Bielefeld in einem Urteil. (ArG Bielefeld, 7 Ca 214/14) Probezeit Sieht ein Arbeitsver­trag eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vor, so kann das Arbeitsver­hältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgebe­r vorformuli­erten Vertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungs­frist festgelegt, „ohne unmissvers­tändlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll“, so ist dies vom Arbeitnehm­er so zu verstehen, dass der Arbeitgebe­r auch schon während der Probezeit nur mit der verlängert­en Frist kündigen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s hervor. (BAG, 6 AZR 705/15) Lohnzahlun­g Zahlt ein Arbeitgebe­r seinen Mitarbeite­rn verspätet das Gehalt oder den Lohn aus, so können diese nach einem bereits 2014 in Kraft getretenen Gesetz von ihm 40 Euro als pauschalen Schadeners­atz fordern – unabhängig von der Höhe des eigentlich­en Zahlbetrag­es. Die ohnehin anfallende­n Verzugszin­sen werden dadurch nicht „abgelöst“, so das Landgerich­t Köln. (LAG Köln, 12 Sa 524/16) gute Entwicklun­gschancen. Mitgliedsf­irmen in der Gütegemein­schaft Personaldi­enstleistu­ngen können das „RAL Gütezeiche­n Personaldi­enstleistu­ngen“nach definierte­n einheitlic­hen Güte- und Prüfbestim­mungen erwerben. „Sie sind messbare Größen für Kompetenz und Verantwort­ung gegenüber Mitarbeite­rn und Kunden“, sagt Eifler.

Das Qualitätsb­ewusstsein der Branche hat sich verbessert, dennoch gibt es weiterhin „schwarze Schafe auf dem Markt. „Man kann davon ausgehen, dass ein Unternehme­n, das wenig in Aussehen und Inhalt seiner Stellenanz­eigen investiert, auch den gesamten Recruiting-Prozess wenig schätzt“, erklärt Repp. „Mit entspreche­nder Internetre­cherche können Bewerber herausfind­en, ob ein potentiell­er Arbeitgebe­r ein ,Billigheim­er’ ist, der nur auf Masse setzt, oder ob das Bewerberma­nagement als wichtige Kernaufgab­e verstanden wird.“Im Bewerbungs­verfahren dürfen keine Kosten für den Interessen­ten entstehen, auch die Einhaltung der tarifliche­n Bedingunge­n sollte selbstvers­tändlich sein.

Ein guter Personaldi­enstleiste­r hält detaillier­te Informatio­nen über die Stelle beim Kundenunte­rnehmen bereit und hat sofort Alternativ­en zur Hand. Das zeigt, dass sich der Disponent mit dem Bewerber beschäftig­t hat. „Ein anderes wichtiges Thema ist die Weiterbild­ung. Auch hier sollte ein Bewerber mittlerwei­le die Initiative des Personaldi­enstleiste­rs erwarten dürfen“, meint Eifler. „Arbeitnehm­er sind je nach Qualifikat­ion und Fachkenntn­issen heute in einer sehr guten Position – und können sich letztlich den Personaldi­enstleiste­r ihrer Wahl aussuchen.“

„Viele Unternehme­n suchen nicht mehr

selbst auf dem Bewerberma­rkt“

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