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Den richtigen Personalvermittler finden
Bewerber sollten auf der Suche nach einer guten Zeitarbeitsfirma wählerisch sein. Dann besteht auch die Chance auf eine Festanstellung.
Die Zeitarbeitsbranche hat noch immer mit einem negativen Image zu kämpfen. Dabei zählt sie mit mehr als 850.000 Beschäftigten zu einem der bedeutenden Wirtschaftszweige in Deutschland. „In der gesamten Europäischen Union, vor allem aber auf dem deutschen Arbeitsmarkt, hat die Personaldienstleistungsbranche als Konjunkturmotor für Beschäftigungshöchststände gesorgt“, betont Timm Eifler, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen, einem Zusammenschluss von Branchenunternehmen, die sich intensiv um Bewerber und Mitarbeiter kümmern. „Ein Drittel bis die Hälfte aller neuen Arbeitsplätze dürfte während des Wirtschaftsbooms der vergangenen Jahre in unserer Branche entstanden sein, etwa jeder dritte Leiharbeitnehmer findet in einem der entleihenden Unternehmen eine Festanstellung.“
Doch die Gerüchte um die Zeitarbeit halten sich, etwa was die Bezahlung betrifft. „Tatsächlich hat sich die Branche bereits Anfang 2014 mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Westdeutschland geeinigt“, sagt Eifler. Zudem würden viele Zeitarbeitnehmer Branchentarifzuschläge erhalten und sich so dem Lohnniveau der Stammarbeitskräfte annähern. „Ein Zeitarbeitnehmer hat ganz normalen Kündigungsschutz, Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.“
Für viele Firmen sind Personaldienstleistungen heute ein
Oliver Repp (bü) Fortbildung Bietet ein Arbeitgeber den Mitarbeitern seines Betriebes die Teilnahme an Fortbildungskursen an, so darf er dafür Rückzahlungsmodalitäten vorsehen. Etwa für den Fall, dass ein solcher Kurs vom Beschäftigten abgebrochen wird, ohne dass dafür ein zwingender Grund vorgelegen hat. Er sollte sich allerdings hüten, die Regeln zu allgemein zu halten. So beanstandete das Arbeitsgericht Köln zum Beispiel die Formulierung, dass ein „Abbrecher“nicht nur anfallende Gebühren für die Stornierung zu tragen habe, sondern darüber hinaus „sämtliche Kosten und Gebühren“. Darunter könne sich ein Teilnehmer nicht viel vorstellen – erst recht nicht von vornherein sein Kostenrisiko abschätzen. Da die Klausel für unwirksam erklärt wurde, muss im entschiedenen Fall gar nichts zurückgezahlt werden. (1 Ca 1486/15) Arbeitsunfähig Ist ein Arbeitnehmer zwei Jahre durchgehend arbeitsunfähig krank, so kann er, scheidet er dann aus dem Arbeitsverhältnis aus, verlangen, dass sein Arbeitgeber ihm den verpassten Urlaub aus dieser Zeit bar auszahlt. Der Anspruch besteht stets dann, wenn seit dem vorvergangenen Urlaubsjahr noch keine 15 Monate vergangen sind, ent- wichtiges Instrument bei der Planung. „Viele Unternehmen suchen mittlerweile nicht mehr selbst auf dem Bewerbermarkt, das ist aufwendig und kostenintensiv, außerdem bindet es die Ressourcen der Personalabteilung“, erläutert Oliver Repp, Geschäftsführer bei Blenda Media, Betreiber der Online-Stellenbörse JobCore und von Zeitarbeit-Job-Netzwerken. „Daher werden oftmals Personaldienstleister engagiert und auf Dienstleistungen wie Personalvermittlung oder Zeitarbeit – oft auch mit Übernahmeinteresse – zurückgegriffen.“Unternehmen bewältigen so Auftragsspitzen und vermeiden Engpässe im Personalbereich. Arbeitnehmer können ebenfalls davon profitieren, wenn sie einen guten Personaldienstleister finden. „Zeitarbeit bringt keineswegs nur gering- oder nichtqualifizierte Menschen in Beschäftigung, sondern auch hochqualifizierte Mitarbeiter“, sagt Eifler. Stimmt die Chemie beim Kundenunternehmen nicht, können gerade qualifizierte Kräfte schnell weiter vermittelt werden. Wer auf dem freien Stellenmarkt eine feste Anstellung findet, hat es mit einem Wechsel schwerer.
Bewerber sollten auf der Suche nach einem guten Personaldienstleister wählerisch sein. „Im Internet kann man sich über das Zeitarbeitsunternehmen informieren“, rät Eifler. „In welchem Verband ist es organisiert? Welche Leistungen für die Arbeitnehmer gibt es? Welcher Tarifvertrag wird angewendet?“Solide Zeitarbeitsfirmen zahlen in der Regel übertarifliche Zulagen, bieten Weiterbildungsangebote und schied das Arbeitsgericht Bielefeld in einem Urteil. (ArG Bielefeld, 7 Ca 214/14) Probezeit Sieht ein Arbeitsvertrag eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vor, so kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Vertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, „ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll“, so ist dies vom Arbeitnehmer so zu verstehen, dass der Arbeitgeber auch schon während der Probezeit nur mit der verlängerten Frist kündigen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. (BAG, 6 AZR 705/15) Lohnzahlung Zahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verspätet das Gehalt oder den Lohn aus, so können diese nach einem bereits 2014 in Kraft getretenen Gesetz von ihm 40 Euro als pauschalen Schadenersatz fordern – unabhängig von der Höhe des eigentlichen Zahlbetrages. Die ohnehin anfallenden Verzugszinsen werden dadurch nicht „abgelöst“, so das Landgericht Köln. (LAG Köln, 12 Sa 524/16) gute Entwicklungschancen. Mitgliedsfirmen in der Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen können das „RAL Gütezeichen Personaldienstleistungen“nach definierten einheitlichen Güte- und Prüfbestimmungen erwerben. „Sie sind messbare Größen für Kompetenz und Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden“, sagt Eifler.
Das Qualitätsbewusstsein der Branche hat sich verbessert, dennoch gibt es weiterhin „schwarze Schafe auf dem Markt. „Man kann davon ausgehen, dass ein Unternehmen, das wenig in Aussehen und Inhalt seiner Stellenanzeigen investiert, auch den gesamten Recruiting-Prozess wenig schätzt“, erklärt Repp. „Mit entsprechender Internetrecherche können Bewerber herausfinden, ob ein potentieller Arbeitgeber ein ,Billigheimer’ ist, der nur auf Masse setzt, oder ob das Bewerbermanagement als wichtige Kernaufgabe verstanden wird.“Im Bewerbungsverfahren dürfen keine Kosten für den Interessenten entstehen, auch die Einhaltung der tariflichen Bedingungen sollte selbstverständlich sein.
Ein guter Personaldienstleister hält detaillierte Informationen über die Stelle beim Kundenunternehmen bereit und hat sofort Alternativen zur Hand. Das zeigt, dass sich der Disponent mit dem Bewerber beschäftigt hat. „Ein anderes wichtiges Thema ist die Weiterbildung. Auch hier sollte ein Bewerber mittlerweile die Initiative des Personaldienstleisters erwarten dürfen“, meint Eifler. „Arbeitnehmer sind je nach Qualifikation und Fachkenntnissen heute in einer sehr guten Position – und können sich letztlich den Personaldienstleister ihrer Wahl aussuchen.“
„Viele Unternehmen suchen nicht mehr
selbst auf dem Bewerbermarkt“
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