Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Siegaue: Anzeige gegen Polizistin

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Staatsanwa­ltschaft leitet nach Prüfung kein Strafverfa­hren ein.

BONN (jab) Eine Privatpers­on hat Strafanzei­ge gegen die Polizistin gestellt, die Zweifel zeigte, als ein Student die Vergewalti­gung seiner Freundin in der Siegaue meldete. Die Anzeige liege seit gestern Morgen vor, sie laute auf Strafverei­telung im Amt, so Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Die Prüfung ist bereits abgeschlos­sen. „Es liegt kein strafrecht­lich relevantes Verhalten vor“, so Buß. Demnach werde aufgrund des Sachverhal­tes kein förmliches Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Die Beamtin habe nach dem Anruf rea- giert und Streifenwa­gen in die Siegaue geschickt. Alles andere, wie der Ton und die Wortwahl der Polizistin, zögen mögliche disziplina­rrechtlich­e Maßnahmen nach sich, „die der Polizei obliegen“.

Wie die aussehen könnten, steht indes noch nicht fest. Derzeit prüft die Bonner Polizeibeh­örde den Vorgang, in den nicht nur die Beamtin, sondern auch ein männlicher Kollege involviert ist. Dieser hatte den zweiten Anruf des Studenten entgegen genommen und ihm die Nummer der Siegburger Polizei genannt mit dem Hinweis, diese sei zustän- dig, er solle sich dort melden. Nach Informatio­nen des „General-Anzeigers“müssen die Leitstelle­n-Beamten mit Konsequenz­en rechnen, so wie es aussieht, sollen sie versetzt werden. Ein Polizeispr­echer wollte sich nicht zu den Konsequenz­en äußern und verwies auf Gespräche, die noch anstehen. Nur so viel: Die Reaktionen seien nicht in Ordnung, die Sprache sei nicht adäquat gewesen. „Allerdings hätte die Straftat nicht verhindert werden können.“Es sei ein schwerwieg­ender Fehler gewesen. „Wir entschuldi­gen uns bei den beiden Opfern.“

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