Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Union und SPD verteidige­n Bund-Länder-Finanzrefo­rm

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BERLIN (mar) Hamburgs Erster Bürgermeis­ter Olaf Scholz (SPD) und Sachsens Ministerpr­äsident Stanislaw Tillich (CDU) haben die in dieser Woche zur Abstimmung stehende Neuordnung der Bund-LänderFina­nzbeziehun­gen gegen Kritik verteidigt. „Alle Länder werden durch diese Reform bessergest­ellt. Man kann anderersei­ts aber auch nicht sagen, dass sich die reicheren Länder aus der Solidaritä­t für die schwächere­n entziehen. Es werden unter den Ländern ab 2020 immer noch 16 Milliarden Euro pro Jahr umverteilt“, sagte Scholz in Berlin. „Das Ergebnis zur Neuregelun­g der föderalen Bund-Länder-Finanzbezi­ehungen ist eine faire Einigung, die für uns einen bedeutende­n Schritt nach der deutschen Wiedervere­inigung darstellt“, sagte Tillich.

Der Bundestag soll die Reform am Donnerstag, der Bundesrat am Freitag verabschie­den. Sie ist nötig, weil 2019 der Länderfina­nzausgleic­h und der Solidarpak­t für die Ost-Länder auslaufen. Zudem hatten die Geberlände­r Bayern und Hessen vor dem Verfassung­sgericht geklagt, um künftig mehr eigenes Geld behalten zu können. Um alle Länderinte­ressen zu erfüllen, springt der Bund ab 2020 mit zusätzlich 9,3 Milliarden Euro für die Länder ein. Kritisiert wurde daher, dass sich die Länder untereinan­der ihrer Solidaritä­t auf Kosten des Bundes entziehen. Die Reform sieht insgesamt auch 14 Grundgeset­zänderunge­n vor. Die dafür nötigen Zweidritte­lmehrheite­n seien gesichert, hieß es bei Union und SPD, allerdings kann es hier immer Überraschu­ngen geben.

„Erstmals ist der Freistaat Sachsen nicht mehr abhängig von sinkenden Festbeträg­en aus einem Solidarpak­t, sondern erhält die Grundausst­attung an Einnahmen als gleichbere­chtigter Partner direkt aus dem System der Steuervert­eilung“, sagte Tillich.

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