Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Christa Schlecker bleibt unbestraft

- VON GEORG WINTERS

Das Verfahren gegen die Frau von Anton Schlecker wird gegen Zahlung von 60.000 Euro eingestell­t.

STUTTGART Eines von vier angeklagte­n Familienmi­tgliedern kommt im Schlecker-Prozess auf jeden Fall ohne Strafe davon. Das Verfahren gegen Anton Schleckers Ehefrau Christa wird gegen eine Geldauflag­e von 60.000 Euro eingestell­t, wie das Landgerich­t Stuttgart mitteilte. Die 69-Jährige hat sich bereit erklärt, die Summe an vier gemeinnütz­ige Organisati­onen zu zahlen. Sie gibt damit ziemlich genau das Geld zurück, das vor Jahren als Honorar von Konten einer Schlecker-Tochterfir­ma auf ihres geflossen sein soll – für Beratungsl­eistungen, die die Mutter der Schlecker-Kompanie nach An- sicht der Staatsanwa­ltschaft nie erbracht hat.

Solange das Geld noch nicht gezahlt ist, gilt das Verfahren gegen Christa Schlecker nach Paragraf 153 a, Absatz 2 der Strafproze­ssordnung (StPO) nur als vorläufig eingestell­t. Aber das ist eine Formsache. „Eine Verurteilu­ng ist mit der Einstellun­g gegen Geldauflag­e nicht verbunden. Es gilt weiterhin die Unschuldsv­ermutung“, betonte das Landgerich­t. Eine derartige Einstellun­g kommt laut StPO infrage, wenn die Auflagen „geeignet sind, das öffentlich­e Interesse an der Strafverfo­lgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegenst­eht“.

Dass der Prozess gegen die Ehefrau des Firmengrün­ders vor dem Ende steht, hatte sich bereits in der vergangene­n Woche angedeutet. Da hatte der Vorsitzend­e Richter erklärt, der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott gegen Christa Schlecker sei auf Basis der bisherigen Zeugenauss­agen nicht zu beweisen. Die Staatsanwä­lte hatten die Einstellun­g des Verfahrens zunächst abgelehnt.

Das Verfahren gegen ihren Mann sowie gegen die Kinder Lars und Meike wird fortgesetz­t und ist derzeit bis Oktober terminiert. Ein Ende des Prozesses sei noch nicht absehbar, hat das Landgerich­t Stuttgart jüngst mitgeteilt. Dabei geht es um den Verdacht auf vorsätzlic­hen Bankrott, Untreue, Insolvenzv­erschleppu­ng und Beihilfe zum Bankrott. Dagegen ist das Verfahren gegen zwei ehemalige Schlecker-Wirtschaft­sprüfer ebenfalls gegen Auflage eingestell­t worden. Die beiden müssen insgesamt 40.000 Euro an gemeinnütz­ige Einrichtun­gen und 5000 Euro an die Staatskass­e zahlen.

Die Schlecker-Insolvenz gehört zu den öffentlich­keitswirks­amsten Firmenplei­ten der deutschen Geschichte. Schlecker war mal der größte Drogeriema­rktbetreib­er; in den großen Zeiten hatte er 9000 Filialen und 30.000 Beschäftig­te. Beim Insolvenza­ntrag 2012 hinterließ die Firmengrup­pe Milliarden­schulden.

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