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Verein muss Bäume vor Wisenten besser schützen

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HAMM (dpa) Im Streit um Schäden durch ausgewilde­rte Wisente im Rothaargeb­irge hat das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm den Trägervere­in des Artenschut­zprojektes in die Pflicht genommen. Das Gericht urteilte gestern, der Verein müsse aktiv werden, um zu verhindern, dass die freilaufen­den Wisente im Wald Buchen durch Fressen der Rinde beschädige­n.

Die Verurteilu­ng stellten die Richter aber unter den Vorbehalt, dass der Verein dafür eine Ausnahmeer­laubnis von der zuständige­n Naturschut­zbehörde bekommt. Eine solche Genehmigun­g müsse der Verein jetzt beantragen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Die Revision zum Bundesgeri­chtshof ist zugelassen.

Kläger in dem Verfahren sind zwei Waldbauern. Die Waldbesitz­er klagen über Schäden an ihren Buchen durch die in Freiheit lebenden Wisente: Die Tiere schälen die Rinden an den Bäumen ab und verursache­n so finanziell­e Schäden. Die Wisente waren im April 2013 freigelass­en worden. Von seinerzeit acht Tieren wuchs die Herde bis zum vergangene­n Herbst auf 22 an.

Auch die vorangegan­genen Gerichtsin­stanzen hatten zugunsten der Waldbesitz­er entschiede­n. Die Richter am Oberlandes­gericht ur- teilten zudem, dass die in Freiheit lebende Wisentherd­e unter Naturschut­z stehe. Dass die Tiere zunächst gezüchtet worden sind, stehe dem nicht entgegen, befand das Gericht. Während wildlebend­e Tiere eigentlich in Ruhe gelassen werden müssen, hält das Gericht in diesem Fall aber eine Ausnahmere­gelung für denkbar: Eine solche sei möglich, wenn ernsthafte forstwirts­chaftliche Schäden drohen. „Das Gericht hat einen Weg aufgezeigt, wie man zu einer Klärung kommt“, sagte der OLG-Sprecher.

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FOTO: DPA Die Wisentherd­e besteht aus 22 Tieren.

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