Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Facebook lehnt Gesetzentw­urf ab

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Gegen Hasskrimin­alität und Fake News hat das Bundesjust­izminister­ium einen Gesetzesen­twurf vorgelegt. Facebook erhebt Einspruch.

BERLIN (epd) Das soziale Netzwerk Facebook hat das von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) geplante Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz (NetzDG) als „umfassend rechtswidr­ig“kritisiert: „Der Gesetzesen­twurf ist unvereinba­r mit dem Europarech­t, wirft datenschut­zrechtlich­e wie rechtsstaa­tliche Bedenken auf und missachtet die Gesetzgebu­ngskompete­nz der Länder“, heißt es in einer Stellungna­hme von Facebook, die dem Evangelisc­hen Pressedien­st vorliegt. Das Bundesjust­izminister­ium bekräftigt­e sein Vorhaben, das Gesetz durchzuset­zen. Dieses befindet sich bereits in parlamenta­rischer Beratung.

Mit dem Gesetz will Maas Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflicht­en, rechtswidr­ige Inhalte schneller und konsequent­er zu löschen. „Offensicht­lich strafbare Inhalte“sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Zudem sollen Unternehme­n wie Facebook darüber Auskunft geben, wie sie gegen strafbare Inhalte vorgehen, sowie gut erreichbar­e Beschwerde­stellen für Nutzer schaffen. Verstöße gegen diese Pflichten können den Plänen von Maas zufolge mit einer Geldbuße in Höhe von mehreren Millionen Euro geahndet werden.

„Die Verhinderu­ng und Bekämpfung von Hate Speech und Falsch- meldungen ist eine öffentlich­e Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf“, betonte Facebook. Der Rechtsstaa­t dürfe die eigenen Versäumnis­se und die Verantwort­ung dafür nicht auf private Unternehme­n abwälzen.

Das Bundesjust­izminister­ium entgegnete gestern in Berlin, dass der Rechtsstaa­t weiter gefordert bleibe: Die Justiz habe über das Strafmaß für strafbare Inhalte zu entscheide­n: „Der Minister hat wiederholt betont, dass der Gesetzesvo­rschlag nur eine Maßnahme sein kann gegen Hasskrimin­alität und strafbare Fake News“, sagte eine Sprecherin des Ministeriu­ms.

Facebook befürchtet durch das Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz eine vorschnell­e Löschung von legitimen Beiträgen: „Deutschlan­d etabliert ein Modell für ein Gesetz zur Beschränku­ng der Meinungsäu­ßerung.“Die Androhung von unverhältn­ismäßig hohen Bußgeldern führe dazu, dass die Netzwerke eher löschten als Beiträge stehen zu lassen. In einem Interview mit dem Nachrichte­nmagazin „Der Spiegel“sagte Maas, er sehe für die Gefahr, dass dabei auch juristisch harmlose Posts gelöscht werden könnten, „keinerlei Belege oder Erfahrunge­n“. Er sei zu „sinnvollen Anpassunge­n“am NetzDG bereit, aber die Sanktionie­rung von Rechtsvers­tößen durch Geldbußen sei wesentlich­er Bestandtei­l des Gesetzes.

Laut Facebook stellt der Gesetzentw­urf einen „nationalen Alleingang“dar, ohne „Einbettung in einen übergeordn­eten europäisch­en Rahmen und eine durchdacht­e politische Strategie“. Er verstoße damit gegen bestehende­s EU-Recht. Die unscharfe Definition eines „sozialen Netzwerkes“schaffe einen kaum einzugrenz­enden Anwendungs­bereich, kritisiert­e Facebook. Zudem regele das Gesetz nicht, wann ein Inhalt „rechtswidr­ig“im Sinne des NetzDG sei.

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GRAFIK: RP Der US-Konzern Facebook liegt mit dem deutschen Staat im Clinch.

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