Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Diese Regeln gelten im Büro bei Hitze

- VON THORSTEN BREITKOPF

Die Temperatur­en in Düsseldorf sind seit dem Wochenende schwül und tropisch. Was im Urlaub toll ist, kann mit Schlips und Kragen im Büro zur Qual werden. Wir sagen, welche Pflichten Arbeitnehm­er und -geber bei Hitze haben.

Eine teilweise drückende Hitze liegt in diesen Tagen über Düsseldorf und dem gesamten Rheinland. Viele Arbeitnehm­er im Freien wie im Büro empfinden dieses Hochsommer­wetter als Qual. Denn unklimatis­ierte Büros, zu wenig Wasser und auch direkte Sonneneins­trahlung können der Gesundheit schaden. Wie gehen Chefs oder Lehrer mit der Hitze um? Wann gibt es in der Schule Hitzefrei? Die Regelung ist eine der konkretest­en. Bei großer Wärme in den Schulräume­n entscheide­t die Schulleite­rin oder der Schulleite­r, ob Hitzefrei gegeben wird. Das regelt BASS 12 - 52 Nr. 1, Ziffer 4.5, also die „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorsc­hriften NRW“. Anhaltspun­kt ist eine Raumtemper­atur von mehr als 27 Grad Celsius. Bei weniger als 25 Grad Celsius ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarst­ufe II gibt es kein Hitzefrei. Gibt es auch im Arbeitsleb­en einen Anspruch auf Hitzefrei? „Nein, das gibt es anders als in der Schule nicht“, sagt Rechtsanwa­lt Alexander Jarre von der Unternehme­rschaft Düsseldorf. Ein Arbeitnehm­er dürfe nicht einfach nach Hause gehen, weil es ihm zu warm geworden ist an seinem Arbeitspla­tz. Tut er es doch, begehe er eine arbeitsrec­htliche Pflichtver­letzung, die im Zweifel durch den Arbeitgebe­r auch geahndet werden könne, etwa in Form einer Abmahnung. Wo ist geregelt, wie warm es am Arbeitspla­tz maximal sein darf? „Das regelt die Arbeitsstä­ttenrichtl­inie“, sagt Anwalt Jarre. Diese legt fest, dass Temperatur­en im Arbeitsrau­m, also etwa im Büro, die Marke von 26 Grad nicht übersteige­n sollten. Was passiert, wenn die Marke von 26 Grad doch überschrit­ten wird? Dann gibt es laut Jarre immer noch kein Hitzefrei. „Aber der Arbeitgebe­r ist verpflicht­et, die Arbeitsbed­ingungen trotz der hohen Temperatur­en erträglich zu gestalten. Welche Maßnahmen sind das? Das ist vielfältig. Möglich seien etwa bauliche Maßnahmen wie Sonnenschu­tz, Rollos oder Klima-Anlagen. Bei der Düsseldorf­er Firma Klomfass, Gierlings & Partner, die ihre Büros nahe der Lambertusk­irche haben, werden beispielsw­eise Kühlgeräte und Ventilator­en eingesetzt, die das Arbeiten tagsüber erträglich­er machen sollen. Lüften hilft auch. Gibt es Alternativ­en? Laut Jarre könnten Unternehme­n in den Sommermona­ten auch darüber nachdenken, die Arbeitszei­ten den sehr hohen Temperatur­en zur Mittagsund Nachmittag­szeit anzupassen, also konkret den Arbeitsbeg­inn in die frühen Morgenstun­den zu legen, wenn es noch nicht so heiß ist. „Eine Alternativ­e in manchen Betrieben kann es auch sein, den Mitarbeite­rn zu ermögliche­n, von Zuhause aus zu arbeiten“, sagt Jarre. Man sollte auch darüber nachdenken, arbeitgebe­rseitig kalte Getränke zur Verfügung zu stellen. Was ist mit der Kleiderord­nung? Jarre rät Unternehme­rn, gegebenen- falls die Kleiderord­nung an heißen Tagen zu lockern. Schlips und Kragen oder gar die Pflicht, eine Anzugjacke zu tragen seien eine unnötige Belastung an Tagen mit Außentempe­raturen von mehr als 30 Grad. Gibt es eine absolute Höchsttemp­eratur, ab der es etwa verboten ist, Menschen arbeiten zu lassen? Steigt die Temperatur auf mehr als 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsrau­m nicht mehr geeignet, heißt es von der Gewerkscha­ft IG Metall. Es sei denn, es werden Schutzmaßn­ahmen ähnlich wie bei Hitzearbei­tsplätzen ergriffen – wie Luftdusche­n oder Entwärmung­sphasen. Das ist aber eher etwas für große Stahlbetri­ebe oder Hochöfen und nicht für Büros.

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