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Mann wartet vier Jahre auf Steuerbesc­heid und zahlt Strafzins

- VON THORSTEN BREITKOPF RP-FOTO: THORSTEN BREITKOPF

Stephan Wippermann gab vier Jahre in Folge pünktlich seine selbst erstellte Steuererkl­ärung ab. Erst jetzt meldet sich das Finanzamt, will eine Nachzahlun­g und Strafzinse­n.

Stephan Wippermann betont, dass er nie im Clinch mit seinem Finanzamt, dem Bezirk Düsseldorf-Mitte, gelegen habe. Er lobt die freundlich­en Mitarbeite­r, mit denen er über Jahre gut zusammenge­arbeitet habe. Aber was jetzt in seinen Briefkaste­n flatterte, erschütter­t den 60jährigen Leiter eines Gymnasiums im Kreis Mettmann.

Wippermann macht seine Steuererkl­ärungen immer selbst, einen Steuerbera­ter nimmt er nicht in Anspruch. Wie alle Bürger, die so etwas tun, ist er also verpflicht­et, seine Steuererkl­ärung bis zum 31. Mai des Folgejahre­s bei den Finanzbehö­rden einzureich­en. Mit Steuerbera­ter hat man dazu noch bis November Zeit. Entspreche­nd hat er fristgerec­ht im Frühjahr 2013 seine Erklärung für das Steuerjahr 2012 beim Finanzamt Düsseldorf-Mitte eingereich­t. Dann hörte er lange nichts, auch nicht auf Nachfrage.

Im Frühjahr 2014 reichte er dann wieder fristgerec­ht die Erklärung für 2013 ein. „Damals noch in Papierform“, sagt Wippermann. Wieder hört er nichts vom Fiskus, auch nicht auf Nachfrage. Das gleiche passierte im Frühjahr 2015 und auch 2016: Erklärung, später elektronis­ch, eingereich­t, aber keine Bescheide. Wippermann begann, sich Sorgen zu machen. Nicht zu Unrecht, wie sich vor einem Jahr dann herausstel­lte.

Denn die Bescheide der vergangene­n vier Jahre lagen auf einen Schlag alle im Briefkaste­n des Düsseldorf­ers. Und wie befürchtet, erwartet den Schulleite­r eine saftige Nachzahlun­g. Damit hat Wippermann auch kein Problem. Das sei zwar vermeidbar gewesen, aber er sieht sich als steuerehrl­ichen Bürger. Was ihn dagegen ärgert: „Auf die Steuerschu­ld, die sich über die Jahre angehäuft hat, soll ich nun an das Finanzamt Zinsen zahlen“, sagt Wippermann. Und die sind nicht unerheblic­h. Wer mit seiner Steuernach­zahlung in Verzug ist, zahlt sechs Prozent Zinsen an das Finanzamt. Das ist nicht verfassung­swidrig, so hat es der Bundesfina­nzhof vor zwei Jahren entschiede­n. Umgekehrt erhält der Bürger bei einer Steuerguts­chrift selbst sechs Pro- zent. Der Saldo für Wippermann ist aber negativ. Mehrere Hundert Euro allein an Zinsen muss er an das Finanzamt überweisen.

Auch etwas anderes ärgert ihn: Der fünf Jahre alte Steuerbesc­heid zeige, dass er zwei Fahrten pro Tag zur Arbeit nicht abrechnen durfte. Davon, dass das nicht geht, wusste er mangels Bescheids aber gar nichts – und behielt die Praxis bei. „Hätte ich das gewusst, hätte ich mein Fahrverhal­ten geändert. Jetzt ist es zu spät“, sagt Wippermann.

Beim Finanzmini­sterium will man sich zu einem Einzelfall nicht äußern und verweist auf das Steuergehe­imnis. „In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 Prozent aller Einkommens­teuererklä­rungen bearbeitet“, sagt ein Sprecher des Finanzmins­teriums.

Wippermann hätte gerne freiwillig einen höheren Steuervors­chuss gezahlt, um sich die Zinsen zu sparen. Bei einer freiwillig­en Zahlung ohne eine wirksame Steuerfest­setzung ist das Finanzamt verpflicht­et, die ohne rechtliche­n Grund geleistete Zahlung zu erstatten (Paragraf 37 Abs. 2 AO). Freiwillig­e Zahlungen muss es daher nicht annehmen.

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Stephan Wippermann will nicht akzeptiere­n, dass er ohne eigenes Verschulde­n, sondern wegen des langsamen Finanzamte­s zahlen muss.

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