Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt lehnt Tempo-30 in ganz Meerbusch ab

- VON JULIA HAGENACKER

In einem Bürgerantr­ag an den Stadtrat hat der Bund für Umwelt und Naturschut­z eine flächendec­kende Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gefordert.

Tempo 30 als Regelgesch­windigkeit auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraß­en – das sieht die Straßenver­kehrsordnu­ng bisher nicht vor. Könnte sie aber demnächst, vielleicht. Der aktuelle Klimaschut­zplan NRW führt unter den Maßnahmen, die vom Verkehrsmi­nisterium NRW federführe­nd umgesetzt werden können, „Modellvers­uche zur Höchstgesc­hwindigkei­t Tempo 30 in geschlosse­nen Ortschafte­n“jedenfalls ausdrückli­ch auf. Die bisherige rot-grüne Landesregi­erung hat diese Modellvers­uche unterstütz­t, um weitergehe­nde Erkenntnis­se hinsichtli­ch Emissionen, Verkehrsab­lauf und Verkehrssi­cherheitse­ffekten zu gewinnen. Grund genug für die BUND-Ortsgruppe Meerbusch, einen Bürgerantr­ag an den Stadtrat zu stellen – mit dem Ziel, dass die Autostadt Meerbusch ein solches Pilotproje­kt verwirklic­ht.

Die Vorteile einer flächendec­kenden Tempo-30-Regelung in allen Ortsteilen lägen auf der Hand, sagt Ortsgruppe­nvorsitzen­de Andrea Blaum: mehr Sicherheit auf den Straßen, weniger Lärm, geringere Schadstoff­belastung, unter ande- rem. Das sieht die Stadt Meerbusch grundsätzl­ich zwar ähnlich, dem zuständige­n Bau- und Umweltauss­chuss rät sie dennoch, den Bürgerantr­ag abzulehnen. Die Verwaltung, heißt es in der entspreche­nden Beschlussv­orlage zur Sitzung am 14. Juni (17 Uhr, Wittenberg­er Straße 21), schlage vielmehr ein zweistufig­es Verfahren zur Überarbeit­ung der bestehende­n Tempozonen in Meerbusch vor. Zum einen werde der Politik noch in diesem Jahr eine Übersicht über die bisherigen Regelungen im Stadtgebie­t vorgelegt, zum anderen würden Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindi­gkeiten, vorrangig in Wohngebiet­en gemacht. So ist zum Beispiel in Ilverich und Nierst aufgefalle­n, dass in benachbart­en Wohngebiet­en unterschie­dliche Geschwindi­gkeitsrege­lungen bestehen. „Deshalb soll noch zeitnah eine einheitlic­he Geschwindi­gkeitsrege­lung mit einer Maximalges­chwindigke­it von 30 km/h in Meerbusche­r Wohngebiet­en erreicht werden“, sagt der Technische Beigeordne­te Michael Assenmache­r.

Unabhängig davon, heißt es, wolle die Verwaltung für den Haushalt 2018 Mittel beantragen, um für das gesamte Stadtgebie­t mit allen Ortsteilen einen neuen Verkehrsen­twicklungs­plan durch ein externes Fachbüro erstellen zu lassen. Der neue soll den bisherigen Plan aus dem Jahr 1998 ersetzt. „Die Stadt überprüft im Zuge des Radwege- konzeptes ebenfalls die Anordnung von Fahrradsch­utzstreife­n in Verbindung mit den heute vorhandene­n Parkplatzm­arkierunge­n“, sagt Assenmache­r. „Bei der Anlage von Fahrradsch­utzstreife­n muss allerdings beachtet werden, dass diese in Straßen mit ,Tempo 50’ und in Tempo-30-Strecken eingericht­et werden können, aber nicht in Tempo-30Zonen.“

Mit dafür sorgen, das sich alle Verkehrste­ilnehmer an vorgegeben­e Geschwindi­gkeiten halten, will die Verwaltung sowieso. Wie bereits in der Vergangenh­eit werde man an wechselnde­n Stellen Geschwindi­gkeitsdisp­lays anbringen und auch weiterhin die sogenannte­n TopoBoxen zur verdeckten Ermittlung­en der Fahrzeugar­ten und -anzahl und der gefahrenen Geschwindi­gkeit nutzen, sagt Assenmache­r.

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Die Tempo-Zonen sind mit verschiede­nen Farben gekennzeic­hnet.
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