Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Stadt lehnt Tempo-30 in ganz Meerbusch ab
In einem Bürgerantrag an den Stadtrat hat der Bund für Umwelt und Naturschutz eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert.
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen – das sieht die Straßenverkehrsordnung bisher nicht vor. Könnte sie aber demnächst, vielleicht. Der aktuelle Klimaschutzplan NRW führt unter den Maßnahmen, die vom Verkehrsministerium NRW federführend umgesetzt werden können, „Modellversuche zur Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften“jedenfalls ausdrücklich auf. Die bisherige rot-grüne Landesregierung hat diese Modellversuche unterstützt, um weitergehende Erkenntnisse hinsichtlich Emissionen, Verkehrsablauf und Verkehrssicherheitseffekten zu gewinnen. Grund genug für die BUND-Ortsgruppe Meerbusch, einen Bürgerantrag an den Stadtrat zu stellen – mit dem Ziel, dass die Autostadt Meerbusch ein solches Pilotprojekt verwirklicht.
Die Vorteile einer flächendeckenden Tempo-30-Regelung in allen Ortsteilen lägen auf der Hand, sagt Ortsgruppenvorsitzende Andrea Blaum: mehr Sicherheit auf den Straßen, weniger Lärm, geringere Schadstoffbelastung, unter ande- rem. Das sieht die Stadt Meerbusch grundsätzlich zwar ähnlich, dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss rät sie dennoch, den Bürgerantrag abzulehnen. Die Verwaltung, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage zur Sitzung am 14. Juni (17 Uhr, Wittenberger Straße 21), schlage vielmehr ein zweistufiges Verfahren zur Überarbeitung der bestehenden Tempozonen in Meerbusch vor. Zum einen werde der Politik noch in diesem Jahr eine Übersicht über die bisherigen Regelungen im Stadtgebiet vorgelegt, zum anderen würden Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten, vorrangig in Wohngebieten gemacht. So ist zum Beispiel in Ilverich und Nierst aufgefallen, dass in benachbarten Wohngebieten unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen bestehen. „Deshalb soll noch zeitnah eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h in Meerbuscher Wohngebieten erreicht werden“, sagt der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.
Unabhängig davon, heißt es, wolle die Verwaltung für den Haushalt 2018 Mittel beantragen, um für das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen einen neuen Verkehrsentwicklungsplan durch ein externes Fachbüro erstellen zu lassen. Der neue soll den bisherigen Plan aus dem Jahr 1998 ersetzt. „Die Stadt überprüft im Zuge des Radwege- konzeptes ebenfalls die Anordnung von Fahrradschutzstreifen in Verbindung mit den heute vorhandenen Parkplatzmarkierungen“, sagt Assenmacher. „Bei der Anlage von Fahrradschutzstreifen muss allerdings beachtet werden, dass diese in Straßen mit ,Tempo 50’ und in Tempo-30-Strecken eingerichtet werden können, aber nicht in Tempo-30Zonen.“
Mit dafür sorgen, das sich alle Verkehrsteilnehmer an vorgegebene Geschwindigkeiten halten, will die Verwaltung sowieso. Wie bereits in der Vergangenheit werde man an wechselnden Stellen Geschwindigkeitsdisplays anbringen und auch weiterhin die sogenannten TopoBoxen zur verdeckten Ermittlungen der Fahrzeugarten und -anzahl und der gefahrenen Geschwindigkeit nutzen, sagt Assenmacher.