Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Doppelhaushälfte kann sinnvoll sein
Wer ein Haus direkt neben dem Nachbarn plant, kann beim Bau viel Geld sparen. Aber man muss sich dafür mit den angrenzenden Bewohnern abstimmen und vielleicht ein Leben lang eng beieinander wohnen.
Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand baut, hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem freistehenden Einfamilienhaus. Doch es gibt auch Nachteile. Eine Abwägung: Die Vorteile „Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebracht werden können“, erklärt Christof Rose von der Architektenkammer NordrheinWestfalen. „Denn der bei Einzelhäusern geforderte Abstand zur Grundstücksgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälften an einer Wand verbunden sind.“So lässt sich an den Grundstückskosten sparen. Wer sich schon einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungsprozess läuft wesentlich effizienter, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. „Der Bagger für die Erdarbeiten muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefert werden, die Erschließungskosten werden geteilt. Kurzum – die gesamte Baulogistik kann gemeinsam genutzt werden.“Die gemeinsame Wand hilft beim Energie- (bü) Miete Der Bundesgerichtshof hat die allgemein in Mietverträgen vorgesehene Frist für den Eingang der monatlichen Mietzahlungen „bis zum 3. Werktag des Monats“zu Gunsten der Mieter anders ausgelegt als es die Vermieter für korrekt angesehen haben: „Entrichten“bedeute „bezahlen“. Und dabei komme es nicht auf den Eingang der Miete auf dem Konto des Vermieters an, sondern auf das Absenden. (BGH, VIII ZR 222/15) Laminat Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat ent- sparen. „Doppelhäuser sind in der Regel effizienter als einzeln stehende Gebäude“, erklärt Windscheif. „Schließlich heizt der Nachbar immer mit.“ Die Nachteile Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schieden, dass ein Laminatboden den Wohnwert einer Wohnung nicht unbedingt erhöht. Denn ein preiswerter Laminatboden kommt nicht an die Qualität eines Parkettfußbodens ran. In dem konkreten Fall wollte ein Vermieter die Miete erhöhen und begründete das mit dem neu verlegten Laminatfußboden. Der verlegte Boden stamme mit einem Materialpreis von 15 Euro pro Quadratmeter nicht aus dem obersten Preissegment und sei kein Merkmal für eine Qualitätserhöhung. (AmG BerlinCharlottenburg, 231 C 494/11) schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenbereichs genügend Rückzugsmöglichkeiten einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinander wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphäre für beide Seiten zu schaffen. Denn im Laufe des Lebens ver- ändern sich Ansprüche und Gewohnheiten. Die rechtliche Lösung Entscheidend für ein gutes Miteinander der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Klassischerweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälf- te und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund. Heinrich warnt davor, das Grundstück juristisch nicht zu teilen, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungseigentümergemeinschaft einzutragen. Denn jeder Partner braucht dann immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Hälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. Die gestalterische Lösung Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften mit getrennten Eingängen. Die Fassaden sind gleich, die Fenster symmetrisch verteilt. Der Dachstuhl erstreckt sich über das gesamte Gebäude. „Aber es gibt auch andere Varianten“, erklärt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelverkehrtem Ebenbild sein.“Windscheif ergänzt: „Die beiden Hälften müssen auch nicht unbedingt mit der Seitenwand aneinander gebaut werden. Sie können zum Beispiel auch mit dem Rücken zusammenstehen.“Dann sind beide Hauseingänge jeweils an der Rückseite. Auch lassen sich die Fassaden individuell gestalten, und die bauliche Struktur darf gewisse Abweichungen aufweisen. So ist es in der Regel möglich, dass ein Gebäudeteil zwei und das andere drei Geschosse hat. Oder dass eine Hälfte zehn und die andere 15 Meter breit ist.
„Doppelhäuser müssen aber nach dem Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen und ins Orts- oder Stadtbild passen“, betont Rose. „Ausschlaggebend für die Genehmigung ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinstimmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat. Sie muss beide Teile verbinden.“
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