Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Doppelhaus­hälfte kann sinnvoll sein

- VON KATJA FISCHER

Wer ein Haus direkt neben dem Nachbarn plant, kann beim Bau viel Geld sparen. Aber man muss sich dafür mit den angrenzend­en Bewohnern abstimmen und vielleicht ein Leben lang eng beieinande­r wohnen.

Zu zweit geht vieles leichter – auch beim Hausbau. Wer ein Doppelhaus mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand baut, hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem freistehen­den Einfamilie­nhaus. Doch es gibt auch Nachteile. Eine Abwägung: Die Vorteile „Ein großer Vorteil ist, dass zwei Häuser auf einem relativ kleinen Grundstück untergebra­cht werden können“, erklärt Christof Rose von der Architekte­nkammer NordrheinW­estfalen. „Denn der bei Einzelhäus­ern geforderte Abstand zur Grundstück­sgrenze entfällt an einer Seite, weil beide Haushälfte­n an einer Wand verbunden sind.“So lässt sich an den Grundstück­skosten sparen. Wer sich schon einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungspr­ozess läuft wesentlich effiziente­r, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverb­and Deutscher Fertigbau. „Der Bagger für die Erdarbeite­n muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefer­t werden, die Erschließu­ngskosten werden geteilt. Kurzum – die gesamte Baulogisti­k kann gemeinsam genutzt werden.“Die gemeinsame Wand hilft beim Energie- (bü) Miete Der Bundesgeri­chtshof hat die allgemein in Mietverträ­gen vorgesehen­e Frist für den Eingang der monatliche­n Mietzahlun­gen „bis zum 3. Werktag des Monats“zu Gunsten der Mieter anders ausgelegt als es die Vermieter für korrekt angesehen haben: „Entrichten“bedeute „bezahlen“. Und dabei komme es nicht auf den Eingang der Miete auf dem Konto des Vermieters an, sondern auf das Absenden. (BGH, VIII ZR 222/15) Laminat Das Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg hat ent- sparen. „Doppelhäus­er sind in der Regel effiziente­r als einzeln stehende Gebäude“, erklärt Windscheif. „Schließlic­h heizt der Nachbar immer mit.“ Die Nachteile Als Nachteil beim Doppelhaus wird von vielen die große Nähe zu den unmittelba­ren Nachbarn betrachtet. „Man sollte schieden, dass ein Laminatbod­en den Wohnwert einer Wohnung nicht unbedingt erhöht. Denn ein preiswerte­r Laminatbod­en kommt nicht an die Qualität eines Parkettfuß­bodens ran. In dem konkreten Fall wollte ein Vermieter die Miete erhöhen und begründete das mit dem neu verlegten Laminatfuß­boden. Der verlegte Boden stamme mit einem Materialpr­eis von 15 Euro pro Quadratmet­er nicht aus dem obersten Preissegme­nt und sei kein Merkmal für eine Qualitätse­rhöhung. (AmG BerlinChar­lottenburg, 231 C 494/11) schon beim Bau und bei der Gestaltung des Außenberei­chs genügend Rückzugsmö­glichkeite­n einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinan­der wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphä­re für beide Seiten zu schaffen. Denn im Laufe des Lebens ver- ändern sich Ansprüche und Gewohnheit­en. Die rechtliche Lösung Entscheide­nd für ein gutes Miteinande­r der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsv­erhältniss­e. Klassische­rweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälf- te und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund. Heinrich warnt davor, das Grundstück juristisch nicht zu teilen, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungsei­gentümerge­meinschaft einzutrage­n. Denn jeder Partner braucht dann immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Hälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. Die gestalteri­sche Lösung Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften mit getrennten Eingängen. Die Fassaden sind gleich, die Fenster symmetrisc­h verteilt. Der Dachstuhl erstreckt sich über das gesamte Gebäude. „Aber es gibt auch andere Varianten“, erklärt Rose. „Ein Doppelhaus muss nicht unbedingt ein Haus mit spiegelver­kehrtem Ebenbild sein.“Windscheif ergänzt: „Die beiden Hälften müssen auch nicht unbedingt mit der Seitenwand aneinander gebaut werden. Sie können zum Beispiel auch mit dem Rücken zusammenst­ehen.“Dann sind beide Hauseingän­ge jeweils an der Rückseite. Auch lassen sich die Fassaden individuel­l gestalten, und die bauliche Struktur darf gewisse Abweichung­en aufweisen. So ist es in der Regel möglich, dass ein Gebäudetei­l zwei und das andere drei Geschosse hat. Oder dass eine Hälfte zehn und die andere 15 Meter breit ist.

„Doppelhäus­er müssen aber nach dem Baurecht insgesamt einheitlic­h erscheinen und ins Orts- oder Stadtbild passen“, betont Rose. „Ausschlagg­ebend für die Genehmigun­g ist, dass es ein deutliches Maß an baulicher Übereinsti­mmung gibt und dass das Haus eine gemeinsame Wand hat. Sie muss beide Teile verbinden.“

WOHNEN & RECHT

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FOTO: WOLFRAM STEINBERG Doppelhäus­er müssen sich nur eine Wand teilen, sie dürfen sich aber durchaus unterschei­den.

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