Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Rentner angerempel­t – Bewährung

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Ein 86-Jähriger stürzte schwer. Der Verursache­r wurde verurteilt.

ALTSTADT (wuk) Für einen Faustschla­g gegen einen Altstadtbe­sucher und eine Rempelei gegen einen Rentner (86) hat das Amtsgerich­t einen Gebäuderei­niger (30) gestern zu 15 Monaten Bewährungs­strafe verurteilt. Er gab zu, auf der Bolkerstra­ße Ende 2015 abends mit einem Passanten aneinander­geraten zu sein und ihm einen Fausthieb versetzt zu haben. Dass er beim Weglaufen aber einen alten Herrn anrempelte, der dadurch mit dem Kopf aufs Pflaster aufschlug und sich schwer verletzte – das habe er nicht gewollt.

Für den Senior hatte die Begegnung mit dem stämmigen Ange- klagten schlimme Folgen. Der 86Jährige erlitt beim Sturz einen Schädelbru­ch und Hirnblutun­gen, musste fast durchgängi­g im Bett bleiben oder war auf einen Rollstuhl angewiesen. Bis März 2016, also fünf Monate nach dem Vorfall, konnte er nur flüssig ernährt werden, galt als Pflegefall, musste in ein Pflegeheim umziehen. Dort ist er inzwischen gestorben. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeg­inn von „größtem Bedauern“gesprochen: „Es tut mir unendlich leid!“Er sei „rückwärts über und gegen den alten Mann gefallen“– auf der Flucht vor einer Prügelei, die er selbst angezettel­t hatte. Der Angeklagte hatte einen Bauleiter (49) grundlos angerempel­t und einen Fausthieb gegen den Kopf versetzt. Als der Gegner aber mit seinen Begleitern zu ihm kam, lief der Angeklagte davon. Laut Anklage soll er den 86-Jährigen gepackt und von sich weggestoße­n haben. Das aber war nicht sicher zu beweisen. Etliche Zeugen haben diverse Versionen geliefert, das Gericht urteilte zugunsten des Angeklagte­n – und ging von fahrlässig­er Körperverl­etzung aus. Den Faustschla­g gegen den Bauleiter werteten die Richter als vorsätzlic­h. Das Urteil, das dem Antrag des Staatsanwa­lts entsprach, ist nicht rechtskräf­tig.

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