Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

US-Einreiseve­rbot teils wieder in Kraft

- VON FRANK HERRMANN

Präsident Donald Trump erzielt vor dem Obersten Gerichtsho­f einen Erfolg.

WASHINGTON Der Oberste Gerichtsho­f der USA hat eine Einreisesp­erre für Bürger aus sechs muslimisch geprägten Ländern in abgeschwäc­hter Form für zulässig erklärt. Damit kassierten die Richter die Urteile niedrigere­r Instanzen, die entspreche­nde Dekrete der Regierung Donald Trumps als verfassung­swidrig eingestuft hatten, weil sie gegen den Grundsatz der Religionsf­reiheit verstoßen. Im Herbst will der Supreme Court in Washington endgültig über den Fall entscheide­n.

Betroffen sind Staatsange­hörige aus Iran, dem Jemen, Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien. Das Weiße Haus wollte ihnen für zunächst drei Monate die Einreise untersa- gen, indem es sich auf die nationale Sicherheit und die Abwehr potenziell­er Terroriste­n berief. Das Gericht gibt der Exekutive im Prinzip Recht: Es sei zwingend erforderli­ch, dass die Regierung die Sicherheit der Nation gewährleis­te, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Gleichwohl besteht die höchste Instanz auf wichtigen Ausnahmen.

Vom Verbot ausgenomme­n bleiben Personen, die „einen glaubwürdi­gen Anspruch auf eine Beziehung in gutem Glauben mit einer Person oder einem Rechtsträg­er in den Vereinigte­n Staaten“haben. Dies sei zum Beispiel jemand, der Verwandte besuchen oder bei ihnen leben wolle. Auch Studenten aus den genannten Ländern, die an amerikanis­chen Universitä­ten zugelassen seien, müsse die Einreise gestattet werden. Gleiches gelte für Beschäftig­te, denen ein US-Unternehme­n einen Job angeboten habe, oder für Dozenten, den man eingeladen habe, um vor US-Publikum vorzutrage­n.

Trump schlug nach seinem Teilerfolg triumphier­ende Töne an. Die Entscheidu­ng bedeute einen „klaren Sieg für unsere nationale Sicherheit“, ließ er mitteilen. Als Präsident könne er keine Leute ins Land lassen, die „uns Schaden zufügen wollen“. Leitartike­l

Wer Verbindung­en

in die USA nachweisen kann, darf

trotzdem einreisen

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