Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Krefelder Tierretter klagt gegen Polizei

- VON BÄRBEL KLEINELSEN

Der Krefelder Tierretter Carsten Schütz hat das Land NRW verklagt, weil ihm das Polizeiprä­sidium Duisburg eine waffenrech­tliche Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Narkosewaf­fen verweigert hat. Heute klärt das Verwaltung­sgericht in Düsseldorf den Sachverhal­t.

Diese Entscheidu­ng der Polizei in Duisburg will Tierretter Carsten Schütz nicht auf sich beruhen lassen. Das rechtsrhei­nische Polizeiprä­sidium vertritt die Auffassung, dass der Neu-Krefelder sich bei seinen Einsätzen auf ein Blasrohr zur Betäubung von gefährlich­en Tieren verlassen soll. Sein Antrag, ihm eine Erlaubnis zum Besitz und Einsatz eines Narkosegew­ehrs zu erteilen, ist abgelehnt worden.

Das regt Schütz so richtig auf. Er und sein Team arbeiten als Tierretter im Ruhrgebiet und am Niederrhei­n und haben seit einigen Wochen ein neues Ladenlokal in Linn (wir berichtete­n). „Wenn ich gerufen werde, um einen gefährlich­en Hund einzufange­n, dann zählt jede Sekunde. Bin ich nicht schnell genug, werde ich von einem 70 Kilogramm schweren Rottweiler angefallen oder habe einen aggressive­n Listenhund, der mir am Bein hängt. Es geht um meine gesundheit­liche Sicherheit und die meiner Mitarbeite­r. Da kann ich eine solche Entscheidu­ng nicht akzeptiere­n“, sagt Schütz.

Das Polizeiprä­sidium Duisburg hatte seine Entscheidu­ng seinerzeit damit begründet, dass für die vom Kläger benannten Situatione­n seiner gewerblich­en Tätigkeit die Narkose-(Schuss-)Waffen nicht erfor- derlich seien, weil die Betäubung unter Verwendung eines Blasrohrs ausreiche. Das Präsidium in Duisburg ist zuständig, weil Carsten Schütz dort seinen Hauptwohns­itz hat. Mit der Begründung dieser Behörde für die Ablehnung eines Waffen-Einsatzes will er sich nicht abfinden. Das mit dem Blasrohr sei Unsinn, sagt Schütz, und nicht realistisc­h, schließlic­h befänden sich die von ihm zu fangenden Tiere nicht wie in einem Zoo im Gehege, sondern könnten sich frei bewegen.

„Eine Katze, die hoch oben im Baum sitzt, kann ich nicht mit dem Blasrohr erreichen. Soweit reicht es einfach nicht“, erklärt der Tierretter, der angibt, alle Voraussetz­ungen zu erfüllen, eine Narkosewaf­fe führen zu dürfen. „Ich habe extra im Zoo München bei Prof. Dr. Henning Wiesner, der eine ausgewiese­ne Koryphäe auf diesem Gebiet ist, eine Ausbildung an der Betäubungs­waffe gemacht. Den notwendige­n Waffensche­in besitze ich ebenfalls“, sagt Schütz.

Ihn ärgert auch, dass in Deutschlan­d jeder ab 18 Jahren eine Armbrust inklusive Nachtsicht­gerät nutzen dürfe, und zwar ohne entspreche­nde Ausbildung, er aber durch die Ablehnung beruflich stark eingeschrä­nkt werde. „Nach jedem Einsatz muss beispielsw­eise die Na- del beim Blasrohr entsorgt werden. Ersatz für eine solche Nadel aber ist richtig teuer. Außerdem werden Rettungsei­nsätze in vielen Fällen sehr aufwendig, wenn ich die Tiere nicht schnell betäuben kann. Vom Stress fürs Tier mal ganz abgesehen.“

Durch die Klage vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf erhofft sich Schütz nun die Erlaubnis, eine solche Waffe führen zu dürfen.

 ?? RP-ARCHIVFOTO: DIRK KAMP ?? Carsten Schütz und seine Lebensgefä­hrtin Anja Tillmann haben vor einigen Wochen ihr Ladenlokal „MediTier“an der Hafenstraß­e in Linn eröffnet. Dort gibt es für Reptilien-Fans auch einen großen Terraristi­kbereich.
RP-ARCHIVFOTO: DIRK KAMP Carsten Schütz und seine Lebensgefä­hrtin Anja Tillmann haben vor einigen Wochen ihr Ladenlokal „MediTier“an der Hafenstraß­e in Linn eröffnet. Dort gibt es für Reptilien-Fans auch einen großen Terraristi­kbereich.

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