Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Der lange Weg der Online-Steuererkl­ärung

- VON OLIVER BURWIG

Ein Düsseldorf­er wartete vier Jahre auf seinen Steuerbesc­heid. Wir erklären, welche Abläufe mit dem Portal „Elster“verbunden sind.

Jedes Jahr wächst die Zahl der Selbststän­digen und Angestellt­en, die ihre Steuererkl­ärung elektronis­ch abgeben: 2015 waren es laut Finanzverw­altung NRW 56 Prozent, 2016 schon 59 Prozent. Obwohl die Zahl für 2017 noch nicht ermittelt ist, soll der Trend anhalten. Für die Finanzämte­r ein Vorteil, denn die Erklärunge­n landen so schon vorgeprüft auf Vollständi­gkeit auf ihren Schreibtis­chen. Aber auch für Bürger soll „Elster“(Elektronis­che Steuererkl­ärung) der schnellste Weg sein, den Steuerbesc­heid zu bekommen. Doch auch damit kann es regulär bis zu einem halben Jahr und länger dauern.

460 „Vollzeitäq­uivalente“(Teilund Vollzeitst­ellen addiert) bearbeiten in den fünf Düsseldorf­er Finanzämte­rn die eingehende­n Steuererkl­ärungen. Wie viele Menschen dort tatsächlic­h arbeiten, wie viele Steuererkl­ärungen bei ihnen landen? „Diese Zahlen liegen uns nicht vor“, sagt N’gaima Dimoh, Sprecherin der Finanzverw­altung. Die Mitarbeite­r seien für die Abarbeitun­g elektronis­cher als auch Steuererkl­ärungen auf Papier zuständig. Knapp 95 Prozent aller Erklärunge­n würden innerhalb von vier Monaten bearbeitet, manchmal dauere es nur zwei Wochen. Ein Warnsystem, das komplexen Erklärunge­n Vorrang verschafft, gibt es nicht.

Die Zahlen kann der Düsseldorf­er Steuerbera­ter Thorsten SchmidtBoo­s aus seiner 15-jährigen Berufs- erfahrung nicht bestätigen: „Es gibt Fälle, da dauert es nur vier bis sechs Wochen, bis der Bescheid kommt – aber zwei Wochen? Definitiv nicht.“Stattdesse­n erinnere er sich an Kunden, für die er mehrere Einkommens­quellen belegen musste. Bei ihnen habe das Finanzamt bis zu einem Dreivierte­ljahr gebraucht, um auf nötige Einsprüche einzugehen und die aktuellen Belege zu sichten.

Zeitintens­iv seien vor allem Erklärunge­n, in denen es um Unterhalts­zahlungen, Pflegeleis­tungen, Kosten für die Kinderbetr­euung und „haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen“wie die Putzkräfte gehe – Posten, die sich zwar von der Steuer absetzen lassen, aber quittiert werden müssen. „Die Finanzämte­r bekommen die Erklärunge­n elektronis­ch, wollen aber die Belege im Original“, sagt Schmidt-Boos. Das sei „nicht unbedingt sinnvoll“. Eine Vereinfach­ung ist ihm zufolge aber in Sicht: 2018 müssen die Bürger diese Belege nur noch „vorhalten“und nicht mehr in Papierform abschicken.

Besonders viel Zeit nehme der Bescheid in Anspruch, wenn das Amt Nachfragen hat. „Ich würde mir dann öfters einen Anruf wünschen“, sagt Schmidt-Boos. Stattdesse­n lande meist ein Bescheid im Briefkaste­n mit der Bitte, Belege nachzureic­hen. „Das widerspric­ht dem Anspruch der Bürger auf rechtliche­s Gehör“, sagt der Steuerbera­ter. Stimmen die Zahlen nicht, müsse man Widerspruc­h einlegen, was im Finanzamt wiederum für Arbeit sorge. Und: Vor dem 1. März würde

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