Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ehepaar verprasst Erbe der Tochter

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Duo soll 100 000 Euro der Großmutter für eigene Zwecke verbraucht haben. Der Prozess platzte, weil der wegen Untreue angeklagte Vater nicht erschien.

(BL) Ein Ehepaar aus Krefeld soll das Erbe der minderjähr­igen Tochter für eigene Zwecke verbraucht haben. Es geht um mehr als 100 000 Euro. Jetzt sollten sich die beiden wegen Untreue vor dem Krefelder Amtsgerich­t verantwort­en. Die Verhandlun­g platzte, weil der Ehemann nicht zum Prozess kam.

Die Angeklagte hatte wohl kaum erwartet, dass ein Fotograf und ein Kameramann sie im Saal erwarteten. Die 46-Jährige widersprac­h jeglichen Bildaufnah­men und begründete dies mit Persönlich­keitsrecht­en. Sie wolle es zum Wohl ihres Kindes verhindern, aufgenomme­n zu werden. Die Vertreter der Staatsanwa­ltschaft sprach von einer öffentlich­en Sitzung, an der die Berichter- statter teilnehmen könnten. Außerdem werde nicht das Kind aufgenomme­n, sondern die Angeklagte. Ihr Kind wisse schon, was Sache ist, sagte die Krefelderi­n. Das habe rein gar nichts mit der Öffentlich­keit zu tun. Die Frage sei für sie lediglich: „Wo ist mein Mann?”

Von dem 49-Jährigen lebt sie zwar getrennt, hatte aber noch am Morgen mit ihm telefonier­t. Die Angeklagte hielt es „für nicht gerecht“, wenn sie sich alleine für etwas ver- antworten müsse, an dem beide beteiligt seien. Der Richter sagte, sie müsse sich gar nicht zu der Sache äußern. Die Verhandlun­g wurde ausgesetzt. Es war zwar die Ladung 49-Jährigen veranlasst worden, eine Zustellung­surkunde lag dem Gericht aber nicht vor. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Das Ehepaar war im März 2015 in Verdacht geraten, das Geld der Tochter veruntreut zu haben. Die damals Siebenjähr­ige hatte im Jahr 2013 mehr als 100.000 Euro von ihrer Großmutter geerbt. Im März 2015 waren davon nur noch 4000 Euro übrig. Bei einer Überprüfun­g durch das Familienge­richt war aufgefalle­n auf, dass das Geld verschwund­en war.

Die Angeklagte hielt es „für nicht gerecht“, wenn sie sich alleine verantwort­en müsse.

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