Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gutachter findet Schuldige für Schäden an der Rheinlandh­alle

- VON ANNETTE FRIELING

Laut der Expertise führte die fehlerhaft­e Montage der Photovolta­ikanlage bereits 2012 zu Schäden am Dach. Die Stadt, die für einen Abriss und Neubau plädiert, sieht keinen Zusammenha­ng.

Das Gutachten zur Bestandsbe­wertung der Krefelder Eishallen hat einen hohen Sanierungs- sowie Modernisie­rungsbedar­f ergeben. Allein für die Rheinlandh­alle wurden Kosten in Höhe von über neun Millionen Euro ermittelt. Während die Verwaltung, wie berichtet, für Abriss und Neubau plädiert und mit Abnutzung und Alter argumentie­rt, haben die Experten des Velberter Architektu­r- und Ingenieurb­üro Krieger festgestel­lt, dass nicht allein das Alter von 60 Betriebsja­hren für den schlechten Zustand der Rheinlandh­alle verantwort­lich ist.

Offenbar wurden 2012 bei der Befestigun­g der Photovolta­ikanlage (PV-Anlage) Schäden mit weitreiche­nden Folgen an der Dachfläche verursacht. Die Gutachter sprechen in dem Zusammenha­ng bei ihrer Auswertung unter anderem von „Feuchteunt­erwanderun­g“, „nicht sanierbare­n Schäden“und einer „ausgereizt­en Belastbark­eit“der Dachkonstr­uktion.

Die Fragen unserer Redaktion an die Stadt, seit wann sie Kenntnis über die Mängel hat, ob noch Gewährleis­tungsanspr­üche gegenüber der ausführend­en Firmen bestehen und in wieweit die Anlage zur Zeit der Fertigstel­lung durch einen Fachmann geprüft und abgenommen wurden, beantworte­t die Stadt zum Teil widersprüc­hlich und gegenteili­g zu den Ergebnisse­n der Experten aus Velbert. „Bei der Montage der Photovolta­ikanlage wurden Schäden an der Dachfläche (Hoesch Isobleche) durch die Befestigun­gskonstruk­tion verursacht“, heißt es in dem Gutachten. Hierdurch komme es immer wieder zur Schwitzwas­serbildung innerhalb der Halle. Durch die Kraftübert­ragung des Windes löse sich an mehreren Stellen die Vernietung des Bleches. „Die Belastbark­eit der Dachkonstr­uktion ist ausgereizt. Sicherheit­sreserven sind nicht gegeben“. Für den Betrieb bedeute das, dass bei „Schneeverw­ehungen“die Halle zu schließen sei. Für eventuelle Wartungsar­beiten fehle es sowohl an gesicherte­n Aufstiegsm­öglichkeit­en zur Dachfläche als auch an Sicherheit­seinrichtu­ngen auf dem Dach. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Bausubstan­z trotz fortgeschr­ittenen Alters „durchaus erhaltensw­ert und sanierungs­würdig“ist; ein weiteres Aufschiebe­n der dringend erforderli­chen Maßnahmen wirkt sich nach Auffassung der Fachleute beschleuni­gend auf die „Fortschrei­bung der Schadensbi­lder“aus und führt absehbar auch zur Zwangsschl­ießung.

Deutlich anders als durch das Gutachterb­üro lautet die Einschätzu­ng der Krefelder Verwaltung. Hier sieht man weder Risiken noch Probleme bei der Durchführu­ng von Wartung und Sicherung der Dachfläche­n. Auch einen ursächlich­en und zeitlichen Zusammenha­ng zwischen der Montage für die Unter- konstrukti­on der Photovolta­ikanlage und Feuchtesch­äden in der Halle schließt die Verwaltung aus.

Auf die Frage, seit wann die Stadt Kenntnis über die oben genannten Mängel habe, erklärt Pressespre­cher Manuel Kölker: „Der Mangel Taupunktun­terschreit­ung / Kondensatb­ildung steht in keinem Zusammenha­ng mit dem Bau der PVAnlage, diese Problemati­k war schon immer ein Thema.“Trotz dieser Auffassung räumt Kölker ein, dass die Verwaltung den Auftrag erhalten habe, die Bestandsbe­wertung der Machbarkei­tsstudie zu analysiere­n und zu beurteilen. „Die Thematik PV-Anlage wird hierzu differenzi­ert betrachtet und bewertet. Dieser Prozess dauert an.“Ob Gewährleis­tungsanspr­üche gegenüber der damals ausführend­en Firmen bestehen, werde geprüft.

Die Experten halten die

Halle trotz ihrer 60 Betriebsja­hre für erhaltensw­ert und sanierungs­würdig.

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