Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Hund stundenlan­g im Auto gelassen

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Uni-Angestellt­er zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt.

BILK (wuk) Ein Pkw ist ungeeignet, um bei brütender Sommerhitz­e einen jungen Schäferhun­d-Mischling rund fünf Stunden lang einzusperr­en. Das musste sich ein Beamter (40) der Heine-Uni gestern vom Amtsgerich­t sagen lassen. Weil er dem Tier dadurch Leiden zugefügt habe, kostet ihn das 350 Euro Bußgeld plus 78,50 Euro Gebühren. Dabei hatte sich der Hundehalte­r erst heftig gegen diesen Bußgeldbes­cheid gewehrt.

Er habe das rund einjährige, angeblich besonders quengelige Tier, das er anderthalb Wochen vor dem Tattag im Juni 2016 erst übernom- men habe, während seines Bürotages zwar in der Limousine gesperrt. Doch habe er den Hund mehrfach mit Wasser versorgt, ihn freigelass­en und für Frischluft gesorgt. Dass er dem anfangs unruhigen Tier („Inzwischen ist der Hund tipptopp und ruhig geworden!“) durch das Einsperren „grundlos Schmerzen und Leiden zugefügt“habe, wollte er nicht einsehen.

Erst eine Gutachteri­n machte gestern klar: Ein Auto ist nicht als Hunde-Box geeignet. Gerade weil das Tier erst rund zehn Tage bei ihm lebte, sei ihm durch den Zwangsaufe­nthalt im Auto eine „hilflose Situa- tion“zugemutet, „ganz sicher Stress“zugefügt worden, so die Gutachteri­n. Schon dadurch habe er dem Tier „vermeidbar­e Leiden“zugefügt – selbst wenn er den Hund nach seiner Version betreut haben sollte. „Wie sollte das Tier diese Situation bewältigen“, fragte die Gutachteri­n. „War für mich ja auch nicht schön“, konterte der 40-Jährige trotzig.

Am Fazit der Sachverstä­ndigen, die von einem Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz ausging, änderte das nichts. Auf Anraten des Richters zog der Hundehalte­r daher seinen Einspruch zurück.

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