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Großaktion­äre im Visier der EZB

- VON BRIGITTE SCHOLTES

Die Aufseher erwägen ein Inhaberkon­trollverfa­hren gegen die Großaktion­äre der Deutschen Bank aus Katar und China. Zugleich will die Bank nur noch besonders reiche Kunden gesondert beraten.

FRANKFURT Die Europäisch­e Zentralban­k ( EZB) will offenbar die Großaktion­äre der Deutschen Bank aus China und Katar genauer unter die Lupe nehmen. Laut „Süddeutsch­er Zeitung“prüfen die Bankenaufs­eher der EZB, ob sie ein Inhaberkon­trollverfa­hren gegen die chinesisch­e HNA-Gruppe und die Herrscherf­amilie aus Katar einleiten soll. Die Prüfung befinde sich jedoch noch in einem frühen Stadium. Die EZB und die Deutsche Bank wollten keine Stellung dazu nehmen. Bei einem solchen Inhaberkon­trollverfa­hren wird überprüft, ob die Anteilseig­ner vertrauens­würdig und finanziell gesund sind, woher das Geld für das Investment stammt und ob der Investor in kriminelle Handlungen wie beispielsw­eise Geldwäsche oder Terrorismu­sfinanzier­ung verwickelt ist.

Ein solches Inhaberkon­trollverfa­hren ist vorgeschri­eben, wenn der Anteil der Aktien die Zehn-Prozent- Schwelle überschrei­tet. Die beiden Großaktion­äre liegen allerdings jeweils knapp darunter. Doch können die Aufsichtsb­ehörden auch aktiv werden, wenn die Aktionäre erhebliche­n Einfluss auf die Bank haben. So sind beide im Aufsichtsr­at der Deutschen Bank vertreten. Sie werden also vom Vorstand im Kontrollgr­emium regelmäßig über die Geschäfte der Bank unterricht­et. Dadurch könnten sie also maßgeblich­en Einfluss ausüben.

Deshalb könnte die EZB möglicherw­eise zum ersten Mal überhaupt die ihr zustehende Ausnahmere­gelung nutzen, um das Inhaberkon­trollverfa­hren in Gang zu setzen. Dass sie jetzt diesen Schritt erwägt, könnte auch mit der jüngsten Hauptversa­mmlung zu tun haben, vermutet Klaus Nieding, Vizepräsid­ent der Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW). Denn da hatten HNA und die Scheich-Familie aus Katar bei verschiede­nen Abstimmung­en identische Voten abgegeben: „Deshalb muss man sicher- lich die Frage eines ,acting in concert’ untersuche­n“, sagt der Aktionärss­chützer. Eine solch informelle Absprache von Aktionären etwa bei der Ausübung der Stimmrecht­e ist nicht erlaubt. So soll auch eine „dauerhafte und erhebliche Änderung der unternehme­rischen Ausrichtun­g der Zielgesell­schaft“verhindert werden – so schreibt es das Wertpapier- und Übernahmeg­esetz vor. Sollte dieses Vergehen nachgewies­en werden, hätte das den Stimmrecht­sverlust zur Folge. In diesem Fall würden die Anteile wie Vorzugsakt­ien behandelt.

Die Deutsche Bank kann sich ihre Aktionäre nicht aussuchen. Deshalb schauen die Behörden, also die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin) und die EZBBankena­ufsicht, darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Im Fall Katars steht der insbesonde­re von Saudi-Arabien geäußerte Verdacht der Terrorfina­nzierung im Raum, bei der chinesisch­en HNA dürfte man den Einfluss des chinesisch­en Staates prüfen und die Zuverlässi­gkeit der Finanzieru­ng.

Nieding hält es für denkbar, dass die EZB auch von US-Seite zum Handeln aufgeforde­rt worden sein könnte. Ihr Argwohn gegenüber Investoren aus dem Nahen Osten sei bekannt, hinzu kämen die Vorwürfe der Terrorismu­sunterstüt­zung von einigen Nachbarlän­dern Katars.

Um viel Geld geht es auch bei der Änderung der Kundenbetr­euung: So will die Deutsche Bank nur noch besonders reiche Kunden gesondert beraten, wie der Ko-Geschäftsf­ührer der zuständige­n Sparte, Daniel Kalczynski, der „Frankfurte­r Allgemeine Zeitung“sagte. Weniger Reiche werden dem Private Banking zugeschlag­en, das in Filialen angeboten wird, auf standardis­ierte Produkte setzt und bei dem ein Berater viele Kunden hat. Als Schwelle gilt ein Vermögen von zwei Millionen Euro. Bis zu 15 Prozent der Kunden sollen an das Private Banking übergehen, 140 der 800 Stellen in der Vermögensv­erwaltung wegfallen.

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FOTO: DPA Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt.

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