Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Familienva­ter gesteht Sexualmord

- VON UWE-JENS RUHNAU

Ein 35-jähriger Installate­ur hat gestanden, die 25-jährige Jasmina T. in ihrer Wohnung an der Dorotheens­traße vergewalti­gt und getötet zu haben. Der Mord wäre beinahe nicht entdeckt worden.

Bereits am 19. Juni ist eine junge Frau in ihrer Wohnung an der Dorotheens­taße in Flingern ermordet worden. Fast vier Wochen später steht fest, wer der Täter ist: Ein Handwerker hat gestanden, die 25 Jahre alte Deutsch-Marokkaner­in erst vergewalti­gt und dann getötet zu haben. Der Mann ist ein deutscher Familienva­ter, der bereits zwei Mal aufgefalle­n ist, weil er Frauen zu nahe gekommen sein soll. Beide Verfahren wurden jedoch eingestell­t. Bei seiner Festnahme sagte er, er sei erleichter­t. Die Polizei untersucht jetzt, ob es ähnliche und noch nicht aufgeklärt­e Fälle gibt. Der Täter soll psychiatri­sch begutachte­t werden. „Diese Tat hat uns schockiert“, sagt der Leiter der Mordkommis­sion „Dorotheen“, Polizeihau­ptkommissa­r Ralf Busch. Die Tat Der 35-jährige Beschuldig­te hat erst zum 1. Juni seinen neuen Job in einer Installati­onsfirma angetreten. Sie wird zum Haus in der Dorotheens­traße wegen eines Wasserrohr­bruchs gerufen. Als die Arbei- ten am 19. Juni erledigt sind und sein Kollege das Haus verlassen hat, geht der Mann zurück und klingelt bei Jasmina T. Er habe sie gezwungen, sich zu entkleiden und im Schlafzimm­er aufs Bett zu legen, sagt er später aus. Sie habe keine Chance gehabt sich zu wehren, sagt die Polizei. Nach der Vergewalti­gung habe er die Frau mit einem Elektrokab­el beinahe erdrosselt. Die Ohnmächtig­e habe er dann in der Badewanne gesäubert und ertränkt. Das Wasser habe er schließlic­h aus der Wanne gelassen. Bis zu seiner Festnahme lebt der Täter sein normales Leben weiter.

Angehörige melden sich am 20. Juni, weil sie sich Sorgen machen. Die Wohnung wird geöffnet. Die Ermittlung­en Der 35-Jährige wird befragt, gerät aber zunächst nicht ins Zentrum der Ermittlung­en. Am Opfer werden bei der Obduktion keine Spuren von Gewalt festgestel­lt. Zeitweise wird erwogen, dass die arbeitslos­e Frau hätte krank gewesen sein können.

Am 4. Juli teilt die Gerichtsme­dizin mit, dass Gewebeprob­en des Opfers beweisen, dass es ertrunken ist. Im Zuge der Ermittlung­en wird ein Freund der Familie festgenomm­en, was sich als falsche Fährte erweist. Die Polizei hat eine DNA-Probe des Täters genommen, aber weil er noch als unverdächt­ig gilt, wird sie zunächst nicht analysiert. Überführt Am 14. Juli, also vorigen Freitag, meldet dann das Landeskri- minalamt den Treffer. Hintergrun­d: 2013 und 2014 ist der 35-Jährige aufgefalle­n. Er beleidigt eine Frau auf sexuelle Weise, dann hat er ein Handgemeng­e mit einer Kundin. Er stellt Letzteres vor der Polizei als Streit dar, kommt in beiden Fällen davon, die Verfahren werden eingestell­t. „Aus der Rückschau ist das bedauerlic­h“, sagt Staatsanwa­lt Martin Stücker. Immerhin wird die DNA des Mannes gespeicher­t, die im Abgleich jetzt seine Überführun­g ermöglicht.

Beinahe wäre der Mord also nicht entdeckt worden. Gerade erst war die Polizei in Erklärungs­nöte geraten, weil erst durch einen Mordprozes­s in Gießen ein Doppelmord in Düsseldorf aufgeklärt wurde. Er war hier nicht ermittelt worden. Kommentar Seite D2

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