Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Nierenkran­ker Flüchtling darf wieder hoffen

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(sg) In den Fall des an Niereninsu­ffizienz erkrankten Basel Houshan kommt Bewegung. Nachdem die Uni-Klinik den Fall des 22-Jährigen, dessen Brüder bereits sind, ihm ein Organ zu spenden, zu einer erneuten Prüfung an die Rechtsabte­ilung gegeben hat, rückt nun auch die Bundesärzt­ekammer von ihrer Position ab, nach der weder die Organspend­e der gesunden Brüder noch die Transplant­ation für den Erkrankten möglich sei.

Man habe nicht gewusst, dass der Patient und seine Brüder als syrische Christen, die vor dem Bürgerkrie­g flüchten mussten, in Deutschlan­d subsidiäre­n Schutz genießen. Das bedeutet, Zugang zum Arbeitsmar­kt, Anspruch auf Sozialleis­tungen und die unproblema­tische Verlängeru­ng der Aufenthalt­serlaubnis. „Das ändert die Sachlage“, teilte die Ärztekamme­r dem ehrenamtli- chen Flüchtling­shelfer mit, der sich für Basel und seine Brüder einsetzt. Sollte die Kammer zu dem Schluss kommen, dass ihre grundsätzl­iche Position, Flüchtling­e nicht auf die Transplant­ations-Warteliste zu setzen, für Basel nicht zutrifft, hätte die Universitä­tsklinik die Möglichkei­t, ihn zu operieren. Bislang hatte die Klinik das unter Berufung auf die Rechtslage ablehnen müssen.

Die Aufnahme auf die Warteliste ist verpflicht­end auch für Patienten, denen ein naher Angehörige­r eine Niere oder einen Teil der Leber spendet. Mit dieser Vorschrift im Transplant­ationsgese­tz soll beispielsw­eise Organhande­l vorgebeugt werden. Die Bundesärzt­ekammer hatte im vergangene­n Sommer festgelegt, das Flüchtling­e im Status von Asylbewerb­ern keinen Anspruch auf einen Platz auf dieser Warteliste haben.

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