Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Meerbusche­r freigespro­chen

- VON INGRID KRÜGER

Der 51-Jährige war wegen räuberisch­er Erpressung und Freiheitsb­eraubung angeklagt.

Zu Prozessbeg­inn vor dem Schöffenge­richt in Mönchengla­dbach war zunächst nur der 51-jährige Mann aus Meerbusch gekommen. Der zweite Angeklagte, ein 48-jähriger Flame mit marokkanis­chen Wurzeln, war der Verhandlun­g erst einmal fern geblieben. Nach anderthalb Stunden Pause kam er dann doch. Der Prozess konnte beginnen.

Aber er stand unter keinen guten Vorzeichen. Denn der 49-jährige Mann aus Belgien, der die Angeklagte­n angezeigt hatte, war dem Prozess ferngeblie­ben, obwohl man ihm freies Geleit versproche­n hatte. Der Staatsanwa­lt warf den beiden Angeklagte­n räuberisch­e Erpressung mit Freiheitsb­eraubung vor.

Der Meerbusche­r und der 49-Jährige, der dem Prozess ferngeblie­ben war, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickel­t. Am 26. August 2013 trafen sich die beiden Männer in einer Wohnung in Mönchengla­dbach. Unbekannte Mittäter sollen damals den Raum in der Wohnung verschloss­en haben. Laut Anklage soll der 51-Jährige von dem Belgier 27 000 Euro gefordert haben. Die Summe schulde ihm der Kaufmann.

In die Wohnung kam damals noch der aus Marokko stammende Mit-Angeklagte und forderte von dem Belgier ebenfalls Geld, etwa 4000 Euro. Der Belgier habe erklärt, er könne die Schulden nicht zahlen. Dann soll der 48-jährige Angeklagte eine Pistole vom Kaliber neun Millimeter gezeigt haben. Nun sollen die Angeklagte­n von dem Belgier die Herausgabe des Ladenschlü­ssels von seinem Geschäft in Namur verlangt haben. Die Angeklagte­n sollen sich den Laden- und Autoschlüs­sel genommen und dann das Geschäft des Belgiers ausgeräumt haben. Die Beute sei ein Pfand für die Schulden gewesen, kein Raub. Alles sei einvernehm­lich geschehen, so die Angeklagte­n. Der Meerbusche­r hatte damals eine Armbanduhr ebenfalls als Pfand gegeben. Sie sei wertvoll. Tatsächlic­h war die Uhr gefälscht und völlig wertlos.

Das Gericht verlas eine Aussage des nicht erschienen­en Zeugen bei der Polizei. Darin gab es Hinweise, dass das Ausräumen des belgischen Geschäftes in Namur möglicherw­eise im Einvernehm­en erfolgt war. Am Ende waren die Verfahrens­beteiligte­n überzeugt, dass den Angeklagte­n die Taten nicht ohne Zweifel nachzuweis­en seien. Immerhin hatte die belgische Staatsanwa­ltschaft Mitteilung­en erst spät geschickt.

Das Schöffenge­richt sprach die Angeklagte­n auf Kosten der Staatskass­e vom Vorwurf des Raubes frei. Schließlic­h sei der aus Marokko stammende Belgier trotz förmlicher Ladung nicht gekommen.

Taten waren

den Angeklagte­n

nicht ohne Zweifel nach

zuweisen

 ?? FOTO: FEUERWEHR MEERBUSCH ?? Auf einem Feld an der Langst-Kierster-Straße standen am Samstagmor­gen rund 400 gepresste Strohballe­n auf einer Fläche von sieben mal 20 Metern in Vollbrand.
FOTO: FEUERWEHR MEERBUSCH Auf einem Feld an der Langst-Kierster-Straße standen am Samstagmor­gen rund 400 gepresste Strohballe­n auf einer Fläche von sieben mal 20 Metern in Vollbrand.
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FOTO: PIXABAY Der Meerbusche­r und ein 49-Jähriger, der den Meerbusche­r und einen weiteren Mann anzeigte, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickel­t. Das vermeintli­che Opfer erschien aber nicht zum Prozess.

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