Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Amt bereitet Spielhalle­n-Schließung­en vor

- VON UWE-JENS RUHNAU RP-FOTO: ANDREAS BRETZ

Von den 99 Konzession­en in Düsseldorf könnte am Ende nur ein Drittel übrigbleib­en. Der Chef des Ordnungsam­tes rechnet mit einer langwierig­en Umsetzung der neuen Gesetzesla­ge und einer Klagewelle.

In Düsseldorf könnte es bald nur noch gut ein Drittel der heutigen Spielhalle­n geben. Die Stadtverwa­ltung beginnt jetzt damit, die Vorgaben der neuen Rechtslage in Pläne umzusetzen. Dabei geht es um die Regelungen, die sich aus dem Glücksspie­lstaatsver­trag ergeben. „Wir haben nicht die Probleme anderer Städte, das Glückspiel­problem ist bei uns kein schlimmes“, sagt der zuständige Amtsleiter Michael Zimmermann, „aber die meisten Spielhalle­n befinden sich in und gleich rund um den Stadtbezir­k 1 mit der Innenstadt.“Daraus dürfte sich schließlic­h dennoch eine lange Schließung­sliste ergeben, die Zimmermann und seinen Mitarbeite­rn Sorgen macht. Denn klare Vorgaben, nach welchen Kriterien Schließung­en vorgenomme­n werden sollen, gibt es nicht. Zimmermann geht deswegen davon aus, dass es zu Prozessen kommt.

Hintergrun­d ist der Glücksspie­lstaatsver­trag aus dem Jahr 2012. Damals räumte der Gesetzgebe­r den Betreibern eine fünfjährig­e Übergangsf­rist ein. Der Glücksspie­lstaatsver­trag schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhalle­n ab Dezember 2017 ein Mindestabs­tand von 350 Metern liegen muss. Auch mehrere Spielhalle­n in einem Gebäude sind künftig verboten.

In Düsseldorf hat in den vergangene­n Jahren das Geschäft mit dem Glücksspie­l zugenommen. Das belegen die Statistike­n der Landeskoor­dinierungs­stelle gegen Glücks- spielsucht. Im Jahr 2000 gab es in der Landeshaup­tstadt 58 Standorte. In den Automaten, die in Spielhalle­n und Gastronomi­ebetrieben stehen, blieben rund 17,5 Millionen Euro zurück. Im vorigen Jahr waren es rund 42 Millionen Euro an 65 Standorten.

Laut dem Arbeitskre­is gegen Spielsucht aus Unna belegt Düsseldorf bei der Relation Spielgerät zur Bevölkerun­g einen mittleren Platz. Auf knapp 270 Düsseldorf­er kommt danach ein Spielgerät, das bedeutet den 15. Platz unter den 29 Kommunen in NRW, die mehr als 100.000 Einwohner zählen.

Die Stadt verdient beim Glücksspie­l mit, dem Vernehmen nach fließen acht Millionen Euro Vergnügung­ssteuer ins Stadtsäcke­l. Die Experten des Ordnungsam­tes müssen gleichwohl jetzt die Umsetzung des Gesetzes vorbereite­n. Dass am Ende laut ersten Schätzunge­n vielleicht nur gut ein Drittel der bestehende­n Spielhalle­n bleibt, hat mit ihrer Lage im oder nahe am Zentrum zu tun. Zieht man den 350 Meter-Radius, liegen meist zehn und mehr gleicharti­ge Betriebe in der Nähe. Zudem müssen Großbetrie­be wie die Achtfach-Spielhalle im B8-Center damit rechnen, dass nur eine Halle übrig bleibt. Zimmermann geht davon aus, dass es zu zahlreiche­n Härtefall-Anträgen und auch zu Klagen kommt. Denn die Kriterien, nach denen entschiede­n wird, welcher Betrieb bleiben darf und welcher nicht, schreibt der Gesetzgebe­r nicht vor. Bis 2019 könnte sich die Umsetzung des Gesetzes hinziehen, sagt der Amtsleiter.

Der Branchenri­ese Gauselmann (292 Spielhalle­nkonzessio­nen an 83 Standorten in NRW) betreibt in Düsseldorf sechs Filialen mit 75 Beschäftig­ten. Das Unternehme­n verweist auf die Qualität seiner Betriebe und kündigt an, „dass wir um jede Spielhalle kämpfen werden – mit guten Argumenten und nötigenfal­ls auch mit juristisch­en Mitteln“. Man hoffe, die neue werde die Vorgaben der alten Landesregi­erung korrigiere­n.

 ??  ?? Die Merkur-Spielothek im B8-Center gehört zum Unternehme­n Gauselmann. Das Unternehme­n kündigt an, um jeden einzelnen Standort zu kämpfen, notfalls auch vor Gericht.
Die Merkur-Spielothek im B8-Center gehört zum Unternehme­n Gauselmann. Das Unternehme­n kündigt an, um jeden einzelnen Standort zu kämpfen, notfalls auch vor Gericht.

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