Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Amt bereitet Spielhallen-Schließungen vor
Von den 99 Konzessionen in Düsseldorf könnte am Ende nur ein Drittel übrigbleiben. Der Chef des Ordnungsamtes rechnet mit einer langwierigen Umsetzung der neuen Gesetzeslage und einer Klagewelle.
In Düsseldorf könnte es bald nur noch gut ein Drittel der heutigen Spielhallen geben. Die Stadtverwaltung beginnt jetzt damit, die Vorgaben der neuen Rechtslage in Pläne umzusetzen. Dabei geht es um die Regelungen, die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergeben. „Wir haben nicht die Probleme anderer Städte, das Glückspielproblem ist bei uns kein schlimmes“, sagt der zuständige Amtsleiter Michael Zimmermann, „aber die meisten Spielhallen befinden sich in und gleich rund um den Stadtbezirk 1 mit der Innenstadt.“Daraus dürfte sich schließlich dennoch eine lange Schließungsliste ergeben, die Zimmermann und seinen Mitarbeitern Sorgen macht. Denn klare Vorgaben, nach welchen Kriterien Schließungen vorgenommen werden sollen, gibt es nicht. Zimmermann geht deswegen davon aus, dass es zu Prozessen kommt.
Hintergrund ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012. Damals räumte der Gesetzgeber den Betreibern eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen ab Dezember 2017 ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind künftig verboten.
In Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren das Geschäft mit dem Glücksspiel zugenommen. Das belegen die Statistiken der Landeskoordinierungsstelle gegen Glücks- spielsucht. Im Jahr 2000 gab es in der Landeshauptstadt 58 Standorte. In den Automaten, die in Spielhallen und Gastronomiebetrieben stehen, blieben rund 17,5 Millionen Euro zurück. Im vorigen Jahr waren es rund 42 Millionen Euro an 65 Standorten.
Laut dem Arbeitskreis gegen Spielsucht aus Unna belegt Düsseldorf bei der Relation Spielgerät zur Bevölkerung einen mittleren Platz. Auf knapp 270 Düsseldorfer kommt danach ein Spielgerät, das bedeutet den 15. Platz unter den 29 Kommunen in NRW, die mehr als 100.000 Einwohner zählen.
Die Stadt verdient beim Glücksspiel mit, dem Vernehmen nach fließen acht Millionen Euro Vergnügungssteuer ins Stadtsäckel. Die Experten des Ordnungsamtes müssen gleichwohl jetzt die Umsetzung des Gesetzes vorbereiten. Dass am Ende laut ersten Schätzungen vielleicht nur gut ein Drittel der bestehenden Spielhallen bleibt, hat mit ihrer Lage im oder nahe am Zentrum zu tun. Zieht man den 350 Meter-Radius, liegen meist zehn und mehr gleichartige Betriebe in der Nähe. Zudem müssen Großbetriebe wie die Achtfach-Spielhalle im B8-Center damit rechnen, dass nur eine Halle übrig bleibt. Zimmermann geht davon aus, dass es zu zahlreichen Härtefall-Anträgen und auch zu Klagen kommt. Denn die Kriterien, nach denen entschieden wird, welcher Betrieb bleiben darf und welcher nicht, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Bis 2019 könnte sich die Umsetzung des Gesetzes hinziehen, sagt der Amtsleiter.
Der Branchenriese Gauselmann (292 Spielhallenkonzessionen an 83 Standorten in NRW) betreibt in Düsseldorf sechs Filialen mit 75 Beschäftigten. Das Unternehmen verweist auf die Qualität seiner Betriebe und kündigt an, „dass wir um jede Spielhalle kämpfen werden – mit guten Argumenten und nötigenfalls auch mit juristischen Mitteln“. Man hoffe, die neue werde die Vorgaben der alten Landesregierung korrigieren.