Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

AfD darf morgen im Henkel-Saal tagen

- VON WULF KANNEGIESS­ER UND UWE-JENS RUHNAU

Die Betreiber des Quartier Bohème verloren vor dem Amtsgerich­t. Sie müssen den Mietvertra­g, den sie einen Fehler nennen, nun erfüllen. Die Gastronomi­e wird geschlosse­n, ebenso aus Sicherheit­sgründen die beiden Parketagen.

Die Betreiber des „Quartier Bohème“sind in allen Punkten mit ihrem Versuch gescheiter­t, der AfD trotz eines gültigen Mietvertra­ges den Henkel-Saal für deren morgigen Wahlkampfa­uftakt zu verweigern. Damit kann die geplante Veranstalt­ung ab 18 Uhr stattfinde­n. Das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“will vor Ort unter dem Motto „Kein Altbier für die AfD“demonstrie­ren. Die Betreiber des Quartier Bohème schließen die Gastronomi­e, es wird auch im Saal keinen Ausschank geben. Die beiden Parkebenen des Henkel-Saals in der benachbart­en Tiefgarage werden aus Sicherheit­sgründen geschlosse­n und durch Rollgitter verriegelt.

Das Amtsgerich­t hatte nach tagelanger Prüfung im Eilverfahr­en gestern entschiede­n, den Rauswurf der AfD als unberechti­gt einzustufe­n und aufzuheben. Die Gastronome­n hatten sich per Vertrag vom 14. Juli zur Hergabe ihres Saales an die AfD gegen 3000 Euro Miete verpflicht­et.

Am 2. August waren sie aber zurückgeru­dert, als sich potenziell­e Protestler bei ihnen meldeten. Die Betreiber hatten sich gemäß ihrer allgemeine­n Geschäftsb­edingungen auf eine „zu erwartende Gefahrenla­ge“oder auch eine „massive Störung des Geschäftsb­etriebes“berufen. Nur seien, so der Richter jetzt in seiner Entscheidu­ng, diese allgemeine­n Geschäftsb­edingungen „nicht wirksam in den Vertrag einbezogen“worden. Zusätzlich zu diesem Formfehler befand das Amtsgerich­t auch, dass eine „vertraglic­h relevante Bedrohung der Sicherheit­slage“zumindest nicht von der AfD-Veranstalt­ung ausgehe. Im Fall von Gegendemon­strationen, die bisher jedoch nicht mal angemeldet seien, sei allenfalls theoretisc­h eine andere Lesart denkbar.

Zugleich sprach der Richter der Polizei sein volles Vertrauen aus, die ja selbst bei gewalttäti­gen Ausschreit­ungen durchaus „in der Lage“sei, „die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit zu gewährleis­ten“. Ein Anrufer, der sich beim Quartier Bohème gemeldet hätte, sei eher wegen lautstarke­r, aber nicht wegen gewaltsame­r Proteste bekannt.

Unterm Strich sah der Richter keinen Grund, der AfD den Saal zu verweigern. Die Gastronome­n haben gestern beschlosse­n, keinen Widerspruc­h einzulegen. „Darüber würde erst nach der Veranstalt­ung entschiede­n“, so Geschäftsf­ührer Torsten Te Paß, dessen Partner im Schlösser Quartier Bohème Ex-Karnevalsp­rinz Christian Erdmann ist. Te Paß sagt, die Vermietung sei der Fehler eines Mitarbeite­rs gewesen. Man habe versucht, vor Gericht die Kurve zu bekommen, sei aber gescheiter­t. Man werde alle im Zusammenha­ng mit der AfD-Veranstalt­ung entstehend­en Gewinne an den Verein Flüchtling­shilfe Düsseldorf spenden. Im Internet kursierten unterdesse­n Aufrufe, die Schlösser des Quartier zuzukleben. Die Polizei wird morgen mit massiven Kräften im Einsatz sein und die Situation auf der Straße sichern. Im Saal selbst ist die AfD zuständig.

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