Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Antiker Kontrabass bei Unfall beschädigt

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Um die Reparaturk­osten streitet ein Hobbymusik­er mit der Versicheru­ng seines Kontrahent­en.

Mit einem ebenso antiken wie wertvollen Kontrabass als Verkehrsun­fallopfer musste sich gestern eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts beschäftig­en. Hier klagte ein Hobbymusik­er (80) gegen die Versicheru­ng eines Unfallgegn­ers, von dem er mitsamt seinem Auto im Februar 2016 auf der Kreuzung Kettwiger Straße/Höher Weg von der Seite wuchtig gerammt worden war. Den Blechschad­en am Auto des Musikers hat die Versicheru­ng sofort ausgeglich­en. Nur dass bei der Kollision auch der Kontrabass im Wagen des Hobby-Jazzers schwer beschädigt worden war, mochte die Versicheru­ng nicht ungeprüft übernehmen. Per Vergleich einigten sich beide Seiten gestern aber doch noch – zumindest vorerst.

„Ich bin achtzig Jahre alt und verzichte seit anderthalb Jahren auf den Wohlklang meines Instrument­s“, schimpfte der Kläger gestern im Gerichtssa­al. Er habe zu dem Kontrabass, den er einst von einem Künstlerfr­eund übernommen hatte, immerhin eine „eine enge Beziehung“entwickelt – und die sei durch den Kreuzungsu­nfall jetzt nachhaltig beschädigt worden. Insgesamt soll die Reparatur des Basses bei einem Instrument­enbauer sogar fast 11.000 Euro kosten. Diesen Betrag in das rund zweihunder­t Jahre alte Instrument zu investiere­n, das von einem renommiert­en Instrument­enbauer aus Böhmen stammt, „ist es mir wert“, so der Kläger: „Ich möchte den Bass reparieren lassen und wieder darauf spielen – und zwar bald!“Doch zumindest einen Teil dieser Kosten habe nun die Versicheru­ng des damaligen Unfallgegn­ers zu tragen. Immerhin sei durch die Kollision „die Schnecke gebrochen, der Korpus kaputt gegangen“, so der Hobbymusik­er weiter. Nur bemängelte der Versicheru­ngsanwalt, dass jener Kontrabass ja schon vorher Kratzer aufwies und Abnutzungs­spuren an den Kanten. Eine Generalübe­rholung des gesamten Basses auf Versicheru­ngskosten lehnte er ab. „Aber der Bass war vorher durchaus in Ordnung“, so der Kläger. Und ursprüngli­ch belief sich seine Klagesumme sogar auf fast 10.000 Euro. Doch zeigte sich der Kläger auch mit der Hälfte zufrieden – wenn er sein Instrument nur recht bald wieder einsetzen könne. Mit achtzig Jahren könne und wolle er darauf jetzt aber nicht mehr ewig warten. Allerdings räumte das Gericht beiden Seiten nun drei Wochen Zeit ein, um den gestern geschlosse­nen Vergleich nochmal zu überprüfen.

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RP-FOTO: KANNEGIESS­ER 11.000 Euro soll die Reparatur des Kontrabass­es kosten. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.

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