Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gastronomi­e fordert flexible Arbeitszei­ten

- VON JULIA ZUEW

Der Hotel- und Gaststätte­nverband wünscht sich von der neuen Regierung, im Gastgewerb­e Arbeitstag­e über acht Stunden zu ermögliche­n. Auch das Einstellen ausländisc­her Arbeitskrä­fte soll einfacher werden, fordert der Verband.

Ein frisch gezapftes Bier in der Stammkneip­e oder ein leckeres Abendessen beim Italiener des Vertrauens: Am Wochenende kann ein geselliger Abend auswärts lang werden. Möglich machen dies Angestellt­e, für die oft die Arbeit beginnt, wenn andere Feierabend haben. Doch für Gastronome­n ist es oft nicht einfach, Personal für die späten Schichten zu finden. „Wir würden gerne bei der 39-Stunden-Woche bleiben, aber die Arbeitszei­t flexibler verteilen können“, sagt Isabel Hausmann, stellvertr­etende Geschäftsf­ührerin für die Kreisgrupp­en des Hotel- und Gaststätte­nverbandes (Dehoga) im Regierungs­bezirk Düsseldorf.

Bislang schreibt das Arbeitszei­tgesetz vor, dass ein Arbeitstag nicht länger als acht Stunden lang sein darf. Der Dehoga berichtet, dass Gastronome­n beklagen, die gesetzlich­e Vorgabe passe nicht zu dem branchenüb­lichen Einsatz. Wer bei- spielsweis­e zu einer sehr späten Uhrzeit schließt, hat ein Problem. Auch bei einer Gesellscha­ft, bei der keine genaue Uhrzeit für die letzte Runde abzusehen ist, wird es eng für Wirte: Wenn es länger dauert, die Arbeitskra­ft aber bereits ihre erlaubten acht Stunden Arbeit geleistet hat, müsste man jemand neues zur Arbeit bestellen. „Danach muss auch aufgeräumt werden, das kommt alles zur Arbeitszei­t dazu“, sagt Matthias Vieten, stellvertr­etender Dehoga-Vorsitzend­er im RheinKreis Neuss. Vieten selbst betreibt das Wirtshaus Baumeister in Strümp. „Wir möchten dieselbe Arbeitszei­t anders verteilen“, sagt er. „Dann könnte eine Arbeitskra­ft am Abend länger arbeiten, zum Ausgleich einen freien Tag bekommen.“Außerdem mache das Gesetz es beispielsw­eise Berufstäti­gen, die in der Gastronomi­e etwas dazuverdie­nen möchten, diesen Nebenjob unmöglich, sagt Isabel Hausmann. „Wenn jemand in Vollzeit angestellt ist, darf er nach den acht Arbeitsstu­nden nicht zusätzlich arbeiten.“Von der neuen Bundesregi­erung erhofft sich der Dehoga ein Entgegenko­mmen und Änderungen in dem Gesetz. „Es ist in unserem Interesse, unsere Mitarbeite­r nach Tarif und vernünftig zu bezahlen“, so Vieten. „Und wir würden uns schließlic­h an die 39-Stunden-Woche halten.“

Auch bei Einstellun­g von neuen Arbeitskrä­ften wünscht sich Vieten Vereinfach­ung: „Es ist mit großem Aufwand verbunden, ausländisc­he Arbeitskrä­fte einzustell­en.“Interessen­ten mit Migrations­hintergrun­d bekämen nicht ohne weiteres ein Gesundheit­szeugnis, und auch die Anmeldung zur Sozialvers­icherung sei nicht einwandfre­i möglich. „Außerdem steht man schnell als jemand da, der auf billige Arbeitskra­ft aus ist.“Ähnliches würden auch andere Gastronome­n beklagen, sagt Vieten. Auch Hausmann erhofft sich, dass für ausländisc­he Mitbürger Sprachkurs­e und Einstellun­gsmöglichk­eiten vorangetri­eben werden.

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FOTO: WOI Würde gerne die Arbeitszei­t in der Gastronomi­e flexibler verteilen: Mathias Vieten, Gastronom in Strümp und stellvertr­etender Dehoga-Vorsitzend­er im Rhein-Kreis Neuss.

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