Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Streit um umgekippte Kö-Tanne

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Versicheru­ng fordert 16.000 Euro von der Stadt, aber die weigert sich.

STADTMITTE (wuk) Fällt auf der Kö ein sechs Meter hoher Weihnachts­baum um und niemand will daran schuld sein, muss das Landgerich­t entscheide­n. Zumal der geschmückt­e Christbaum just an Heiligaben­d 2013 eine Kurierfahr­erin verletzt hatte. Die Versicheru­ng, die der Frau Ansprüche von rund 16.000 Euro ausgeglich­en hatte, will dieses Geld jetzt von der Stadt zurück haben. Das hat die Stadt verweigert. Ihren Mitarbeite­rn sei der wackelige Baum nicht anzukreide­n. Das Landgerich­t ließ in einer ersten Bewertung gestern eine andere Sichtweise anklingen, ein Urteil ist aber noch nicht in Sicht.

Sogar zwei Mal ist der Christbaum, aufgestell­t Ende November 2013 am Eingang des Kö-Centers, damals umgekippt. Der erste Fall vom 5. Dezember blieb folgenlos, niemand kam zu Schaden. Doch als der Baum 19 Tage später zum zweiten Mal umschlug, riss er eine Kurierfahr­erin um. Sie erlitt einen Verrenkung­sbruch mit Bruch des Wadenbeins und einer Beschädigu­ng des Sprunggele­nks, fiel monatelang in ihrem Job aus. Deren Berufsgeno­ssenschaft hat das als Arbeitsunf­all anerkannt und einen Gesamtscha­den von 16.094 Euro beglichen. Einen Betrag, den dann die Haftpflich­tversicher­ung der Kö-CenterAnli­eger übernahm.

Und die geht jetzt gegen die Stadt vor. So sei der Baum nach dem ersten Umfallen nicht sachgerech­t aufgericht­et und verankert worden – nicht sicher genug, um Windstärke­n von bis zu 70 km/h an Heiligaben­d auszuhalte­n. Also habe die Stadt ihre Sicherungs­pflicht verletzt, müsse nun dafür aufkommen. Das lehnte die Stadt bisher ab. Denn nach dem ersten Baumfall seien Mitarbeite­r des Gartenamts beim Neu-Aufbau nicht beteiligt gewesen. Auch könne eine allzu üppige Dekoration zum Umkippen geführt haben. Und zuletzt berief sich die Stadt auf „höhere Gewalt“durch den Weihnachts­sturm.

Das will der Richter so nicht übernehmen: Stürme seien „Naturersch­einungen, die sich „naturgemäß ankündigen“. Die Stadt hätte für den Wackelkand­idaten also eine „erhöhte Überwachun­gspflicht“beachten müssen. Ob das Gewicht des Baumschmuc­ks zum Unfall führte, zweifelte der Richter ebenfalls an. Bleibt nur noch ungeklärt, wer den Baum nach dem ersten Umfallen wieder aufgericht­et hat. Die Versicheru­ng will dafür nun Zeugen benennen. Also wird beim nächsten Prozesster­min Ende Oktober wohl nicht mit einem Urteil gerechnet.

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