Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Streit um umgekippte Kö-Tanne
Versicherung fordert 16.000 Euro von der Stadt, aber die weigert sich.
STADTMITTE (wuk) Fällt auf der Kö ein sechs Meter hoher Weihnachtsbaum um und niemand will daran schuld sein, muss das Landgericht entscheiden. Zumal der geschmückte Christbaum just an Heiligabend 2013 eine Kurierfahrerin verletzt hatte. Die Versicherung, die der Frau Ansprüche von rund 16.000 Euro ausgeglichen hatte, will dieses Geld jetzt von der Stadt zurück haben. Das hat die Stadt verweigert. Ihren Mitarbeitern sei der wackelige Baum nicht anzukreiden. Das Landgericht ließ in einer ersten Bewertung gestern eine andere Sichtweise anklingen, ein Urteil ist aber noch nicht in Sicht.
Sogar zwei Mal ist der Christbaum, aufgestellt Ende November 2013 am Eingang des Kö-Centers, damals umgekippt. Der erste Fall vom 5. Dezember blieb folgenlos, niemand kam zu Schaden. Doch als der Baum 19 Tage später zum zweiten Mal umschlug, riss er eine Kurierfahrerin um. Sie erlitt einen Verrenkungsbruch mit Bruch des Wadenbeins und einer Beschädigung des Sprunggelenks, fiel monatelang in ihrem Job aus. Deren Berufsgenossenschaft hat das als Arbeitsunfall anerkannt und einen Gesamtschaden von 16.094 Euro beglichen. Einen Betrag, den dann die Haftpflichtversicherung der Kö-CenterAnlieger übernahm.
Und die geht jetzt gegen die Stadt vor. So sei der Baum nach dem ersten Umfallen nicht sachgerecht aufgerichtet und verankert worden – nicht sicher genug, um Windstärken von bis zu 70 km/h an Heiligabend auszuhalten. Also habe die Stadt ihre Sicherungspflicht verletzt, müsse nun dafür aufkommen. Das lehnte die Stadt bisher ab. Denn nach dem ersten Baumfall seien Mitarbeiter des Gartenamts beim Neu-Aufbau nicht beteiligt gewesen. Auch könne eine allzu üppige Dekoration zum Umkippen geführt haben. Und zuletzt berief sich die Stadt auf „höhere Gewalt“durch den Weihnachtssturm.
Das will der Richter so nicht übernehmen: Stürme seien „Naturerscheinungen, die sich „naturgemäß ankündigen“. Die Stadt hätte für den Wackelkandidaten also eine „erhöhte Überwachungspflicht“beachten müssen. Ob das Gewicht des Baumschmucks zum Unfall führte, zweifelte der Richter ebenfalls an. Bleibt nur noch ungeklärt, wer den Baum nach dem ersten Umfallen wieder aufgerichtet hat. Die Versicherung will dafür nun Zeugen benennen. Also wird beim nächsten Prozesstermin Ende Oktober wohl nicht mit einem Urteil gerechnet.