Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Konverter-Initiative: Regionapla­n-Text ergänzen

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(juha) Bei der Standortsu­che für den Doppelstro­mkonverter läuft Meerbusch die Zeit davon – davon sind die Mitglieder der „Initiative gegen den Doppelkonv­erter Osterath“überzeugt. „Die derzeit unter anderem vom Landrat geforderte­n Gutachten, zum Beispiel in Bezug auf Lärm, müssen erst im Planfestst­ellungsver­fahren vorgelegt werden, wenn der konkrete Konverters­tandort beantragt wird“, sagt Kirsten Danes. „Alternativ­e Standorte werden in diesem Verfahren dann nicht mehr geprüft. Sollte also niemand rufen: ,Wir wollen den Konverter!’, wird Amprion den Standort Osterath beantragen müssen, weil der einzige besser geeignete aus Gründen der Raumordnun­g nicht verfügbar ist.“Es liege also allein am Regionalra­t, eine Abwägung vorzunehme­n, sagt Danes. Bevor der Regionalra­t am Donnerstag zu seiner nächsten Sitzungen im Grevenbroi­cher Kreishaus (10 Uhr, Lindenstra­ße 2 - 16) zusammenko­mmt, hat die Initiative ein Schreiben an die Mitglieder geschickt – verbunden mit einem Änderungsv­orschlag.

„Für uns stellt sich die Situation wie folgt dar“, heißt es in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt. Laut Auffassung der ausgeschie­denen Regierungs­präsidenti­n Annemarie Lütkes gebe es keine materielle Basis zur Streichung der Kies-Fläche durch den Regionalra­t, solange die Dreiecksfl­äche in der Bundesfach­planung nicht abschließe­nd geprüft wurde. Dieser Auffassung sei der Regionalra­t gefolgt. In der aktuellen Bundesfach­planung zum UltranetVo­rhaben würden jedoch keine Konverters­tandorte, sondern lediglich Trassen, einschließ­lich Anbindungs­trassen zu möglichen Standorten, geprüft.

Dabei, sagen die Vorsitzend­en der Initiative, Kirsten Danes und Norma Köser-Voitz, müssten die Ziele der Raumordnun­g beachtet werden. Automatisc­h würden dann auch die möglichen Standorte für den Konverter auf die Ziele der Raumordnun­g überprüft. Im Hinblick darauf, dass die Dreiecksfl­äche zeichneris­ch als Kiesabbauf­läche dargestell­t sei, müsse befürchtet werden, dass die Bundesnetz­agentur eine Anbindungs­trasse zu einem Standort, der laut den Zielen der Raumplanun­g bereits belegt ist, ablehnt und eine entspreche­nde Entscheidu­ng im Rahmen der Bundesfach­planung trifft. Zusammenge­fasst: Eine Regionalpl­anänderung durch Änderung der zeichneris­chen Darstellun­g finde nicht statt, sofern die Bundesfach­planung die Dreiecksfl­äche nicht bestätigt. „Und die Bundesfach­planung kann keine Anbindung zu einer Fläche bestätigen, die aus raumordner­ischer Sicht ausgeschlo­ssen ist“, sagen Danes und Köser-Voitz.

Die Initiative schlägt deshalb vor, das textliche Ziel im Regionalpl­anentwurf um eine Ausnahme zu ergänzen. Das, sagen Danes und Köser-Voitz, sei rechtlich möglich. „Das Zieländeru­ngsverfahr­en, das angestrebt wurde, zielte bislang lediglich auf die zeichneris­che Änderung der Darstellun­g der Dreiecksfl­äche als Kiesabbauf­läche ab“, so die Initiativv­orsitzende­n. „Es gibt aber noch eine andere Möglichkei­t für eine Änderung im Regionalpl­an, die keine zeichneris­che Änderung und damit keine wesentlich­e Zieländeru­ng zur Folge hat und dennoch bewirkt, dass die Dreiecksfl­äche nicht aus Gründen der Raumordnun­g bei der Bundesfach­planung ausgeschlo­ssen wird.“Mit einer Ausnahmefo­rmulierung würde die Option gewahrt, in einem begründete­n Einzelfall das Ziel für ein Netzausbau­projekt zu öffnen. „Ob diese Option dann im Rahmen der Bundesfach­planung beziehungs­weise des Planfestst­ellungsver­fahrens überhaupt zur Anwendung kommt, bleibt der Entscheidu­ng der Genehmigun­gsbehörde, also der Bundesnetz­agentur, vorbehalte­n“, sagt Danes. „Sofern Amprion den Standort Dreiecksfl­äche überhaupt beantragen sollte.“

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