Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Erfolg braucht Freiheit
dass sie weiter wachsen wollen – über passendes Personal: „Wenn sich junge Kollegen mit Restrukturierungserfahrung für uns interessieren, werden wir sie mit offenen Armen empfangen.“Aber es ist nicht nur die Unabhängigkeit, die den Erfolg der Restrukturierungsexperten ausmacht. Sie betonen vor allem die Arbeit im Team, nicht nur intern (etwa mit dem erfahrenen Arbeitsrechtsteam, das gerade in vielen Insolvenzfällen von großer Bedeutung ist), sondern je nach Aufgabenstellung mit externen Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unternehmensberatern. „Unsere Positionierung ist klar: Wir sind die Berater, die alles versuchen, um eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden. Denn die Insolvenz ist in den meisten Fällen die schlechteste Lösung“, so Niesert. „Es ist ja schon ein Vorteil, wenn ein Unternehmer schon im Vorfeld einer drohenden Insolvenz eine Beratung in Anspruch nimmt“, ergänzt Breitsprecher. „Allerdings würden wir uns wünschen, dass viele Unternehmer noch früher zu uns kommen.“
Beide Experten loben in diesem Zusammenhang die neue Insolvenzordnung (ESUG): „Das ist ein Erfolg: Die ESUG ist ein riesen Werkzeugkasten für die Beratung, nicht nur in der Insolvenzverwaltung“, lobt Urs Breitsprecher. „Aber die ESUG löst nicht alle Probleme, bei der Eigenverwaltung etwa sind die Unsicherheiten so groß, dass nicht alle Schwierigkeiten vorab erkennbar sind.“
Hier setzt auch die Kritik der beiden Partner an der ESUG an. Insbesondere die Anfechtung von Zahlungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen für einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu zehn Jahren halten die Experten für nicht mehr zeitgemäß: „Die Anfechtung ist eine Blackbox. Vor zehn Jahren war die Anfechtung unbekannt, heute kennt sie allenfalls der gehobene Mittelstand. Vor allem ausländische Mandanten verstehen nicht, wenn heute ein Insolvenzverwalter bei einer Anfechtung einer Lieferung bis zu vier Jahre zurückgeht und das Geld einfordert“, so Breitsprecher. Niesert führt diese Praxis darauf zurück, dass das Anfechtungsrecht in Deutschland seine Ursprünge im 19. Jahrhundert hat. „In der Gründerzeit gab es zahlreiche Spekulationskonkurse. Jetzt leben wir in einer Wohlfühlgesellschaft, und diese akzeptiert nicht, dass es Möglichkeiten gibt, die Gläubiger zu benachteiligen. Die Rechtsprechung hierzulande hat sich so weiterentwickelt, dass hinter jedem vermeintlich nicht ganz so sauberem Geschäft ein Anfechtungsgrund auftaucht.“
Für die Restrukturierungsexperten ist die angelsächsische Rechtsprechung mit dem Chapter 11 hier ein Vorbild. „Wer in Deutschland als Unternehmer in die Insolvenz geht, der ist ein Leben lang stigmatisiert und muss sogar damit rechnen, sein Privatvermögen zu verlieren. Das Chapter 11 ist eine Schuldnerschutz-Vorschrift, das ESUG ein Gläubigerschutz.“Nichtsdestotrotz betonen die Berater die Vorteile: „Unternehmer müssen eine Sanierung als Chance begreifen, alte Zöpfe abzuschneiden und die Firma neu auszurichten“, erklärt Urs Breitsprecher. „Ich würde mir wünschen, dass gerade Familienunternehmer sich hierfür offener zeigen – dann muss am Ende nicht immer eine Insolvenz stehen, sondern vielleicht gelingt es auch, einen Investor in das Unternehmen zu holen.“