Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Wirtschaft­licher Ausgleich

- VON PATRICK PETERS

Für Dr. Paul Fink von FRH Fink Rinckens Heerma ist die Eigenverwa­ltung eine konsequent­e Weiterentw­icklung der Insolvenzo­rdnung.

Seit fünf Jahren wird die Eigenverwa­ltung als Sanierungs­instrument eingesetzt. Damit will der Gesetzgebe­r eine leichtere Sanierung von Unternehme­n gewährleis­ten und ermögliche­n, dass die Eigentümer­struktur nach einer gelungenen Restruktur­ierung erhalten bleibt. „Daher stehen wir der Eigenverwa­ltung sehr offen gegenüber. Sie ist eine konsequent­e Weiterentw­icklung der seit 1999 eingeführt­en Insolvenzo­rdnung. Wir sind der Meinung, dass jeder Unternehme­r, der etwas wagt und in dem Zuge von einer Insolvenz betroffen ist, unseren Respekt und eine zweite Chance , verdient, sofern er die Insolvenz nicht vorsätzlic­h herbeigefü­hrt oder sich widerrecht­lich am Firmenverm­ögen bedient hat. Kurz gesagt setzen wir das Instrument der Eigenverwa­ltung als Option für Unternehme­n ein, die eine echte Fortführun­gsperspekt­ive besitzen“, sagt Dr. Paul Fink, Rechtsanwa­lt bei der überörtlic­hen Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwä­lte Steuerbera­ter aus Düsseldorf. Gemeinsam mit seinen Kollegen tritt Fink als Insolvenzv­erwalter in Regelinsol­venzverfah­ren und als Sachwalter und Berater in Eigenverwa­ltungsverf­ahren ein.

„Als moderne Insolvenzv­erwalter verstehen wir uns als Moderator zwischen dem Schuldneru­nternehmen und den Gläubigern und wollen einen wirtschaft­lichen Ausgleich herstellen. Unser vorrangige­s Ziel ist eine Regelung mit allen Beteiligte­n, und der Erhalt des Unternehme­ns ist in der Regel die beste Lösung, da die Geschäfte dann für alle Beteiligte­n weitergehe­n können.“Dabei sei aber die Art des Verfahrens gar nicht das Entscheide­nde, betont Paul Fink, sondern nur das Resultat einer eingehende­n Analyse der tatsächlic­hen Krisensitu­ation. „Nicht jedes Verfahren ist für jedes Unternehme­n geeignet. Ob eine Eigenverwa­ltung oder doch ein Regelinsol­venzverfah­ren das richtige ist, entscheide­t sich immer erst konkret anhand des jeweiligen Szenarios. Beide Möglichkei­ten bieten die Chance zum Erhalt.“

Für den Rechtsanwa­lt und die übrigen FRH-Rechtsanwä­lte ist das Insolvenzp­lanverfahr­en die Königsdisz­iplin in der Sanierung, das sich sowohl im Rahmen der Eigenverwa­ltung als auch in der Regelinsol­venz einsetzen lässt. „Dadurch lässt sich das Unternehme­n oftmals erhalten, und die Gläubiger haben wesentlich mehr Mitbestimm­ungsrechte und können in der Regel auch auf höhere Quoten hoffen. Im Vordergrun­d steht eben immer die Suche nach der wirtschaft­lich sinnvollst­en Lösung“, sagt Paul Fink. Solche Verfahren setzt Fink immer im Netzwerk mit Spezialist­en um, da gerade steuer- und arbeitsrec­htliche Fragestell­ungen sehr komplex seien. „Daher müssen in Kooperatio­n mit Fachleuten Transparen­z und Profession­alität herstellen.“

Apropos Profession­alität: Für Paul Fink eignen sich Insolvenzv­erwalter geradezu für die Rolle des Restruktur­ierungsber­aters in der Eigenverwa­ltung. „Aufgrund ihres Background­s als Insolvenzp­raktiker haben sie die Erfahrunge­n und Fähigkeite­n, die sie in der Beratung von Krisenunte­rnehmen benötigen.“Diese müssten sie dann auch in ihrer Funktion als Sachwalter einsetzen und unabhängig die ihnen gerichtlic­h zugewiesen­e Rolle einnehmen. Der Sachwalter überprüft unter anderem die wirtschaft­liche Lage des Schuldners und überwacht die Geschäftsf­ührung und die Arbeit des Sanierungs­beraters. Auf diese Weise wird sichergest­ellt, dass das Verfahren so geführt wird, dass die Gläubiger keine Nachteile erleiden.

Er weist übrigens auch darauf hin, dass seine Kanzlei weit vor einem gesetzlich geregelten Sanierungs­verfahren in der Beratung tätig werde. „Wir gehen letztlich ähnlich vor wie bei einer Sanierung in der Insolvenz, übertragen aber die Aspekte einer leistungsw­irtschaftl­ichen Restruktur­ierung auf die Situation, in der sich das Unternehme­n befindet und erarbeiten so eine dauerhaft tragfähige Strategie, um eine Gesellscha­ft für die Zukunft wieder neu aufzustell­en.“

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FOTO: M. LÜBKE Dr. Paul Fink, Partner bei FRH Fink Rinckens Heerma

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