Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Fensterstu­rz-Prozess: Lange Haftstrafe gefordert

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(wuk) Zwischen Freispruch aus Mangel an Beweisen und elfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und Drogenhand­els muss das Landgerich­t im Fensterstu­rzProzess entscheide­n. So gegensätzl­ich waren gestern die Plädoyers der Verteidigu­ng sowie des Staatsanwa­lts und des Opfer-Anwalts. Laut Anklage soll ein 40-Jähriger im April seine 25-jährige Freundin im Streit um angebliche Drogengesc­häfte an den Beinen gepackt und durch ein Fenster im zweiten Stock an der Rethelstra­ße rund sechs Meter in die Tiefe gestürzt haben. Die Frau überlebte schwerverl­etzt, hat ihn als Täter benannt, dadurch auf die Anklageban­k gebracht. Dort bestritt er die Tat und erklärte, die Frau habe nach einem wiederholt­en Gelddiebst­ahl wohl vor ihm flüchten wollen und sei deshalb aus dem Fenster gesprungen. Das Gericht hatte den Tatort aus Legosteine­n nachgebaut, um den Fall mit Hilfe eines Gutachters zu rekonstrui­eren. Doch in einem Zwischenfa­zit hatte die Kammer dann erklärt, man könne nicht klären, ob die Frau freiwillig hinunterge­sprungen sei – aber ihre späteren Aussagen hätten doch große Zweifel an ihrer Glaubwürdi­gkeit geweckt. Der Staatsanwa­lt ging auch gestern von klaren Beweisen gegen den Angeklagte­n aus, forderte dessen Inhaftieru­ng für elfeinhalb Jahre. Dessen Verteidige­rin plädierte aber auf Freispruch. Das Urteil soll am Dienstag folgen.

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