Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

FRAGE DES STILS

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Bloß kein Bestellzet­tel

Die Tochter einer guten Freundin hat bald Geburtstag und soll ein Geschenk bekommen. Von der Mutter des Kindes kam jetzt eine Mail, in der stand, dass ein ganz besonderes Holz-Brettspiel toll wäre. Freundlich­erweise hat sie den Link zu einem Onlineshop gleich dazugeschr­ieben. Wenngleich die Mutter es womöglich nur gut meinte, fühlt sich die Mail an, als hätte ich als Schenkerin eine Bestelllis­te abzuarbeit­en. Und ich frage mich: Sollte ich nicht frei sein in der Wahl meiner Geschenke?

Ein Wunsch-, der als Bestellzet­tel daherkommt, geht gar nicht. Das ist zu fordernd und macht schon keine Lust, auch nur einen Kaugummi als Präsent zu besorgen. Dass Eltern aber – wenigstens in Teilen – steuern möchten, was ihre Kinder bekommen, ist nachvollzi­ehbar. Sie haben einen erzieheris­chen Auftrag. Wenn sie ihrem Kind keine Ballerspie­le für Konsole oder Computer kaufen, weil sie sie für gewaltverh­errlichend halten, oder wenn sie nicht wollen, dass das Kind mit Barbies spielt, weil die aus ihrer Sicht ein schräges Frauenbild vermittelt, ist das ihr Recht. Wollen sie probieren zu verhindern, dass ihr Kind mit diesen Dingen in Kontakt kommt, ist es klug, potenziell­e Schenker über erzieheris­che Eckdaten zu informiere­n. Dann gibt es weder Ballerspie­l noch Prinzessin­nenBarbie, weil man sonst die Autorität der Eltern untergräbt. Nicht-Eltern aber haben bei Geschenken keinen pädagogisc­hen Auftrag. Sie können (abgesehen von dem Erwähnten) die Dinge schenken, die sich das Kind wünscht. Die nicht besonders nützlich oder besonders sinnvoll sind, sondern in der Hauptsache hübsch oder cool. Weil es beim Schenken ja in erster Linie darum gehen soll, dass der Beschenkte sich freut. Wenn Eltern also einen Vorschlag machen, der ein bisschen so klingt wie „Falls ihr noch ein Geschenk sucht, wäre das vielleicht eine Idee“ist alles gut. Ein zu enges Korsett aber macht den Schenkspaß kaputt. Schicken Sie Ihre Stilfrage gerne an: stilfrage@rheinische-post.de.

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