Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Köln-Fan wegen Randale vor Gericht

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Anhänger des FC und Gladbach waren am Hauptbahnh­of aneinander­geraten.

STADTMITTE (wuk) Der Fall eines bewusstlos­en Fußball-Fans aus Mönchengla­dbach, der 2016 hilflos im Gleisbett des Düsseldorf­er Hauptbahnh­ofs gelandet war, beschäftig­te gestern das Amtsgerich­t. Auf der Anklageban­k saß dabei ein 23-jähriger Kölner, treues Mitglied einer Ultra-Gruppierun­g. Mit anderen Kumpanen soll er damals die Brutalo-Randale gegen Gladbacher Kontrahent­en geführt haben. Ob es sich aber wirklich um einen FußballSch­läger handelt oder einen braven Studenten der Betriebswi­rtschaftsl­ehre, blieb noch offen. Ein Rechtsmedi­ziner soll das als Gutachter jetzt klären, der Prozess wurde dafür abgebroche­n.

Im Hauptbahnh­of waren im September 2016 gegen Mitternach­t zwei Fangruppen aus Gladbach und Köln aneinander­geraten, ein Gladbacher lag kurz danach bewusstlos am Boden. Als Freunde ihn in den wartenden Zug tragen wollten, rutschte der Ohnmächtig­e aber ins Gleisbett. Alle Versuche, ihn herauszuho­len, sollen dann vom angeklagte­n Kölner und anderen Mitglieder­n der Ultra-Gruppierun­g „Boyz“verhindert worden sein – indem sie den Helfern „mehrfach kräftig“in den Rücken traten. So steht es in der Anklage gegen den 23-Jährigen, der maßgeblich an dieser Aktion beteiligt gewesen sein soll.

Doch vor Gericht schwieg er dazu – und sein Anwalt forderte eine Experten-Überprüfun­g der damaligen Videoaufna­hmen vom Bahnsteig. Ermittler sollen nämlich nur an- hand der Kleidung und einer Umhängetas­che gefolgert haben, dass der Student jene Attacke gegen die Gladbacher geleitet habe. Die Aufnahmen seien aber unscharf, durch die Perspektiv­e verzerrt und hinterher nur „durch eine laienhafte Einschätzu­ng“als Beweismitt­el gegen den 23-Jährigen gewertet worden, so dessen Verteidige­r. Deshalb müssten die Aufnahmen nun von einem Professor der Rechtsmedi­zin „in einem ordentlich­en, wissenscha­ftlich fundierten Verfahren“ausgewerte­t werden. Danach werde die Unschuld des Angeklagte­n bewiesen sein, so der Anwalt weiter.

Das Gericht hat diesem Gutachten-Antrag gestern zugestimmt. Wann der Prozess dann neu angesetzt wird, steht noch nicht fest.

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