Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Haftstrafe­n für Schläger

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(BL) Weil sie einen Mann in einer Wohnung festhielte­n und misshandel­ten, hat das Landgerich­t zwei Männer zu Freiheitss­trafen verurteilt. Der Hauptangek­lagte muss für sechseinha­lb Jahre ins Gefängnis. Gegen einen weiteren Täter wurden drei Jahre Haft verhängt. Der dritte Angeklagte wurde freigespro­chen.

Eine Videoaufze­ichnung mit Übergriffe­n auf das Opfer hatte zwei der Angeklagte­n, die sich zur Tatzeit mit mehreren Männern in einer Wohnung auf dem Alexanderp­latz befanden, überführt. Das Filmmateri­al hatte das Landgerich­t als Be- weismateri­al verwertet. So konnten nicht nur zahlreiche Schläge und Tritte, sondern auch Beleidigun­gen und das Durchsuche­n der Kleidung des Opfers nachgewies­en werden. Das Opfer behauptete, grundlos misshandel­t und ausgeraubt worden zu sein. Man habe ihn gequält, ausgeraubt und gezwungen, Geld abzuholen. Auf dem Weg zum Kreditinst­itut konnte er fliehen. Der Haupttäter dagegen sprach nur von Schlägen mit der flachen Hand. Die habe er ausgeführt, weil das Opfer die Dienste bulgarisch­er Frauen in Anspruch nehme. Das gehöre sich nicht für einen Landsmann. Der Geschädigt­e habe geprahlt, dass bald alle bulgarisch­en Prostituie­rten in Oppum für ihn arbeiten würden, sagte der 41-Jährige. Er habe außerdem bulgarisch­en Prostituie­rten angeboten, sie „zu beschützen“und gefragt, ob sie einen Zuhälter hätten. Der Angeklagte selber gab an, seine Lebensgefä­hrtin arbeite auch als Prostituie­rte, aber nicht für ihn. Das Szenario schien darauf hinzudeute­n, dass eine Bühne geschaffen wurde, um den Landsmann in seine Schranken zu weisen und andere möglicherw­eise abzuschrec­ken.

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