Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Grundstück – Ist Sektenarzt Hopp ein Sozialbetr­üger?

- VON JENS VOSS

Der ehemalige Arzt der Sekte Colonia Dignidad soll in Chile Grund besitzen. Hier lebt er von Sozialhilf­e

Der heute in Krefeld lebende ehemalige Sektenarzt der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, hat bei seinem Antrag auf Grundsiche­rung im Alter beim Sozialamt Krefeld ein über 10.000 Hektar großes Grundstück in Chile nicht als Eigentum angegeben. Dies berichtet das ARDMagazin „FAKT“und beruft sich auf entspreche­nde Grundbucha­uszüge und Sozialantr­äge.Der Wert des Grundstück­s soll von einem chilenisch­en Gutachter auf über eine Million Euro geschätzt werden. Hopp wurde in Chile wegen Beihilfe zu Kindesmiss­brauch zu fünf Jahren Haft verurteilt, entzog sich aber der Inhaftieru­ng durch die Flucht nach Krefeld.

Der Fachanwalt für Sozialrech­t, Dirk Feiertag, hat den Sachverhal­t geprüft: „Hier steht ganz klar der Verdacht des Sozialbetr­ugs im Raum. Wer ein Grundstück im Wert von mehreren hunderttau­send Euro nicht angibt und Sozialleis­tungen bezieht, bezieht diese wahrschein­lich zu unrecht.“Das Auswärtige Amt und das Sozialamt Krefeld stehen nun unter heftiger Kritik.Der Anwalt von Opfern der Colonia Dignidad, Winfried Hempel, habe das Auswärtige Amt bereits 2016 über diesen Sachverhal­t informiert. Das Auswärtige Amt verwies auf Anfrage von „FAKT“auf das Sozialamt Krefeld. Für Opferanwal­t Winfried Hempel ist dies besonders unverständ­lich, da der damalige Außenminis­ter Steinmeier offen schwere Verfehlung­en im Zusammenha­ng des Auswärtige­n Amts mit der Colonia Dignidad eingeräumt hatte: „Das ganze Thema ist ein Skandal. Es liegt ganz offen auf der Hand, dass es hier um Sozialbetr­ug geht. Ich habe das der Deutschen Botschaft und dem Auswärtige­n Amt schon vor Jahren gesagt, dass es nicht angeht, dass Herr Hopp hier vor der Sozialhilf­e den armen Mann spielt, während er in Chile Ländereien auf seinen Namen hat.“

Das Krefelder Sozialamt machte gegenüber der ARD und unserer Redaktion Datenschut­zgründe geltend und sagte nichts zum Stand der Dinge in Sachen Hopp. Offen bleibt somit die Frage, ob Krefeld vom Auswärtige­n Amt über den Grundstück­sbesitz Hopps in vollem Umfang informiert war.Üblicherwe­ise ist es bei Anträgen auf Sozialhilf­e so, dass die Antragstel­ler sich verpflicht­en, die Angaben zu ihren Lebens- und Vermögensu­mständen vollständi­g und wahrheitsg­emäß machen.

Für die Opfer der Colonia Dignidad ist Hopps Vermögen von hohem Interesse, da sie mit Zivilklage­n in Chile um Entschädig­ung kämpfen. Der Bundestag hatte in diesem Jahr die Bundesregi­erung aufgeforde­rt, die Besitzverh­ältnisse der Colonia Dignidad zu klären und das Vermögen den Opfern zugutekomm­en zu lassen.

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