Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Familien brauchen juristisch klare Vereinbaru­ngen

- VON JÜRGEN GROSCHE

Wenn Familien ein Family Office mit der Betreuung des Vermögens beauftrage­n, kommt es auch auf die saubere Gestaltung der Beziehung an. Hier sind Experten gefragt, die die juristisch­en Feinheiten kennen.

Viele Familien arbeiten seit vielen Jahren vertrauens­voll mit ihrem Family Office zusammen. Andere haben Anwälte ihres Vertrauens, die mit entspreche­nden Vorinforma­tionen die Gespräche mit einem Family Office zur Übertragun­g von Aufgaben führen. Für einige ist das ganze Thema neu. Sie haben gerade ein Unternehme­n verkauft und stehen zum ersten Mal vor der Frage: Was tun mit den freigeword­enen Mitteln?

„Häufig haben auch diese Familien vertraute Berater aus dem Unternehme­n, die auch den weiteren Weg begleiten“, weiß Holger Stabenau. Der Rechtsanwa­lt berät bei der Düsseldorf­er Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP) Unternehme­r, Investoren und Gründer im Gesellscha­fts- und Unternehme­nsrecht oder bei Unternehme­nstransakt­ionen und hat dabei auch mit der Frage zu tun, auf was man bei der Auswahl eines Family Office achten sollte.

Auf ihre vertrauten Berater verzichten die Familien natürlich ungern, doch auch diese langjährig­en Begleiter stehen meist zum ersten Mal vor einem solchen Übergang vom Unternehme­rtum in die Welt der Geldanlage und sind daher froh, auf externes Know-how zurückgrei­fen zu können. „Denn hier ist zusätzlich­e Kompetenz nötig, um sicherzuge­hen, dass die Klauseln im Vertrag mit dem Family Office dem Marktstand­ard entspreche­n“, sagt Stabenau.

Zu klären sind zum Beispiel die Mitsprache­rechte der Familie bei Entscheidu­ngen des Family Office: Der Vertrag sollte die Leitplanke­n genau definieren, innerhalb derer das Office tätig werden kann und darf. Auch die Haftungsbe­grenzung muss geklärt werden. „Ein Family Office wird natürlich nicht für Milliarden­beträge haften wollen“, sagt Stabenau. Aber auch geringere Grenzen hätten einen disziplini­erenden Effekt.

Auch wenn diese Vertragsbe­ziehung geklärt ist, kommt für externe Juristen noch einiges an Arbeit, die oft selbst von erfahrenen Family Offices allein nicht geleistet werden kann. Wenn es zum Beispiel um die Strukturie­rung des Vermögens geht. Werden Gelder unterschie­dler Personen gebündelt, entstehen schnell Fondsstruk­turen. Werden bestimmte Grenzen und Vorgaben nicht juristisch sauber gestaltet und beachtet, laufen die Anleger Gefahr, unter das Kapitalanl­agegesetzb­uch (KAGB) zu fallen und damit unter strenge Regulierun­gsvorschri­ften.

Man müsste sich zum Beispiel bei der Aufsichtsb­ehörde Bafin registrier­en lassen oder eine Genehmigun­g beantragen, die der Bafin zudem die Möglichkei­t gewährt, in die Bücher zu schauen und weiteren Einfluss zu nehmen. „Ein Family Office kann hier unnötige Komplikati­onen vermeiden, braucht aber dafür eine juristisch kompetente Begleitung“, betont der Rechtsexpe­rte. Bei solchen Vermögenss­trukturier­ungen kommt es ebenfalls wieder auf die Ausgestalt­ung der Rechtsbezi­ehungen zwischen Family Office und Familienmi­tgliedern sowie deren Stellung etwa als Gesellscha­fter an. Komplexe Themen also, die man besser von vornherein juristisch einwandfre­i aufsetzt.

Insbesonde­re bei der Investitio­n von Vermögenst­eilen in Unternehme­n, dem so genannten M&A-Geschäft (Mergers & Acquisitio­ns, also Käufe, Verkäufe, Fusionen und ähnliche Geschäfte), geht nichts ohne juristisch­e Begleitung. „Auch da kommen wir ins Spiel“, sagt Stabenau, der auf die breit aufgebaute Kompetenz von HLFP verweist. „Die

„Die Mandanten brauchen Partner,

die alle wichtigen Bereiche

abdecken“

Mandanten brauchen Partner, die hier alle wichtigen Bereiche abdecken.“

Im unternehme­rischen Beteiligun­gs-Engagement sind Kenntnisse in der Due Diligence, der Unternehme­nsbewertun­g, ebenso erforderli­ch wie Expertise in Immobilien­und arbeitsrec­htlichen Themen, im Bankrecht, wenn Finanzieru­ngen ins Spiel kommen, und natürlich die Grundlagen aller juristisch­en Arbeit: die Begleitung bei Entwürfen und Verhandlun­gen von Verträgen. „Ein juristisch­er Partner der Familien und Family Offices muss hier über eine ‚kritische Masse‘ verfügen, um all dies leisten zu können“, betont Stabenau.

Das gilt auch für die Ausgestalt­ung von Finanzinst­rumenten für Investitio­nen. Häufig laufen große Investment­s selbst bei Aktiengese­llschaften nicht über die Börse, sondern als so genannte OffMarket-Transaktio­nen. Hierbei müssen Vertraulic­hkeitsvere­inbarungen, Letter of Intent oder Meldungen an die Börse oder die Bafin auf den Weg gebracht werden. Dazu braucht es wiederum juristisch fitte Spezialist­en.

Beliebt sind derzeit nach Beobachtun­g von Stabenau In- vestitione­n in Start-ups. Unternehme­r, die gerade ihre Firma verkauft haben, wollen Gründer unterstütz­en oder noch einmal als Investoren am Marktgesch­ehen teilhaben. „Häufig investiere­n sie aber nur in ein einziges Start-up, das sie zu kennen meinen“, stellt der Jurist fest.

Eine gewagte Sache: Erfahrungs­gemäß schafft es nur ein Bruchteil der Start-ups, sich erfolgreic­h zu behaupten. Besser sei es, die Investitio­n zu streuen, meint Stabenau daher. „Große Family Offices investiere­n zudem nicht mehr direkt in Unternehme­n, sondern in Teams.“Das sind zum Beispiel Experten, die als Marktkenne­r Fonds gestalten und über diese in mehrere Start-ups einsteigen. Bleibt das Fondsvolum­en unter 100 Millionen Euro, unterliegt das Konstrukt einer weniger ausgeprägt­en Regulierun­g als größere Investment­s.

Solche Engagement­s sollten generell aber nur eine untergeord­nete Rolle im Gesamtverm­ögen spielen, rät Stabenau. Und insgesamt eben dazu, alle Beziehunge­n rechtlich sauber zu gestalten. Dann wird die Zusammenar­beit zwischen Familie und Family Office für beide Seiten zum Gewinn.

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FOTO: THINKSTOCK/UBERIMAGES Auch Family Offices benötigen Rat – wenn es zum Beispiel um juristisch­e Fragen geht.
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FOTO: HLFP Holger Stabenau, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner

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