Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Flüchtling­sbürgen müssen zahlen

- VON KIRSTEN BIALDIGA

MÜNSTER Flüchtling­sbürgen in NRW bleiben auf ihren Kosten zum großen Teil sitzen. Nach einer Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts in Münster müssen diejenigen, die für Flüchtling­e gebürgt haben, für deren Lebensunte­rhalt auch nach deren Anerkennun­g haften. Die Richter milderten in zwei Berufungsv­erfahren die Zahlungspf­licht gegenüber den Jobcentern allerdings etwas ab: Für Kranken- und Pflegevers­icherung müssen die Bürgen demnach nicht aufkommen (Az.: 18 A 1197/16 und 18 A 1040/16).

Das Urteil hat weitreiche­nde Bedeutung. Bundesweit hatten sich im Rahmen humanitäre­r Aufnahmepr­ogramme rund 7000 Flüchtling­spaten in den Jahren 2013 und 2014 verpflicht­et, Bürgschaft­en für syrische Flüchtling­e zu übernehmen und für deren Lebensunte­rhalt aufzukomme­n. Zahlreiche Rechtsstre­itigkeiten sind bei den Gerichten anhängig, für die das Münsterane­r Urteil nun möglicherw­eise eine Richtschnu­r darstellt. In einigen Fällen soll es dabei um Rechnungen bis zu 20.000 Euro gehen. Allerdings un- terstriche­n die Richter, dass umfangreic­he Einzelfall­prüfungen berechtigt seien.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht hatte gestern über zwei Klagen zu entscheide­n. Im einen Fall hatte sich ein deutscher Staatsange­höriger syrischer Herkunft gegenüber der Ausländerb­ehörde des Kreises Gütersloh verpflicht­et, die Kosten für den Lebensunte­rhalt seines syrischen Bruders und von dessen Ehefrau zu tragen. Im zweiten Fall hatte ein türkischer Staatsange­höriger gegenüber der Stadt Leverkusen für zwei Syrer gebürgt. Den Bürgen entstanden Kosten von 5200 beziehungs­weise 3400 Euro. Darin enthalten waren Zahlungen an die Kranken- und Pflegevers­icherung in Höhe von 850 und 1000 Euro. Nur diese Kosten werden den Bürgen dem Urteil zufolge nun erlassen.

Bei Flüchtling­sorganisat­ionen löste die Entscheidu­ng des Gerichts Empörung aus. „Mit dem Urteil bestraft das Gericht ausgerechn­et die Leute, die Hilfsberei­tschaft zeigten“, sagte Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsf­ührer des Fördervere­ins Kölner Flüchtling­srat. Insbesonde­re für jene, die damals ihre Angehöri- gen aus den Kriegsgebi­eten in Sicherheit holen wollten, sei das Urteil ein schwerer Schlag.

NRW-Integratio­nsminister Joachim Stamp (FDP) begrüßte hingegen die Entscheidu­ng grundsätzl­ich: „Das sind positive Signale zugunsten derjenigen, die sich ehrenamtli­ch und unter hohem persönlich­en Einsatz in der Flüchtling­skrise

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Nach einem Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts NRW müssen die Paten grundsätzl­ich für den Lebensunte­rhalt aufkommen. Ausgenomme­n sind nur Kosten für Kranken- und Pflegevers­icherung.

engagiert haben“, betonte Stamp mit Blick auf die Versicheru­ngskosten. Zu Wochenbegi­nn hatte er noch gesagt: „Soziale Gerechtigk­eit bedeutet, nicht noch diejenigen zu bestrafen, die sich mit ihrem Engagement um das Gemeinwohl der Bundesrepu­blik Deutschlan­d verdient gemacht haben.“

Das Gericht begründet sein Urteil mit einem Erlass des NRW-Innenminis­teriums vom 26. September 2013. Diesem sei nicht zu entnehmen, dass ein Bürge auch für die Krankenver­sicherungs­kosten aufkommen müsse. Beide Bürgen hatten zuvor vor Verwaltung­sgerichten geklagt, weil sie davon ausgingen, dass ihre Zahlungsve­rpflichtun­g enden würde, wenn ein Asylbewerb­er als Flüchtling anerkannt sei. Während der Deutsche in erster Instanz gegen das Jobcenter des Kreises Paderborn gewonnen hatte, war die Klage des Türken gegen das Jobcenter Leverkusen abgewiesen worden.

Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverw­altungsger­icht ließ das oberste Landesgeri­cht nicht zu. Dagegen kann aber Beschwerde eingelegt werden.

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