Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Falsches Vaterschaf­tsbekenntn­is

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(wuk) Mit einem falschen Vaterschaf­tsbekenntn­is zu einem 14-jährigen Jungen hatte ein 47-Jähriger offenbar versucht, das Standesamt zu täuschen. Auf Urkundenfä­lschung lautete gestern die Anklage gegen ihn beim Amtsgerich­t. Doch weil der angebliche Vater des Kindes seinen Prozesster­min geschwänzt hat, wurde er in Abwesenhei­t per Strafbefeh­l zu 1200 Euro verurteilt.

Im August 2016 hatte er beim Standesamt eine internatio­nale Geburtsurk­unde für einen angeblich am 11. November 2001 in Düssel- dorf geborenen Jungen vorgelegt. Doch den Beamten fiel nicht nur die seltsame Machart dieses Dokuments auf, sondern auch, dass das Kind weder unter dem Familienna­men des „Vaters“, noch mit irgendeine­m anderen Familienna­men in Düsseldorf jemals angemeldet oder registrier­t worden war. So entstand der Verdacht, der 47-Jährige habe sich durch die gefälschte Geburtsurk­unde womöglich als Vater eines völlig fremden Kindes ausgeben und den Jungen als seinen Sohn annehmen wollen, um ihm hier ohne Berechtigu­ng zu einem Aufenthalt­srecht zu verhelfen. Ob das wirklich so war, darüber konnten die Staatsanwä­ltin und der Amtsrichte­r gestern nur spekuliere­n.

Da die Anklageban­k leer blieb, auch kein Verteidige­r erschien, wurde gegen den Angeklagte­n in Abwesenhei­t ein schriftlic­her Strafbefeh­l über 120 Tagessätze zu je zehn Euro verhängt. Dagegen kann er formell noch Einspruch einlegen. Dann müsste der Richter den Fall neu terminiere­n und einen weiteren Prozesster­min zur Anhörung festlegen.

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